Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Investitionsförderung in berufliche Bildungsstätten und Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Mit großer Sorge haben sich die drei sächsischen Handwerkskammern zum Thema Investitionsförderung der beruflichen Bildungsstätten an jene sächsischen Bundestagsabgeordneten gewandt, die im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages sitzen. Denn nach den Kammern vorliegenden Informationen sollen die Zuschüsse für die beruflichen Bildungsstätten im Bundeshaushalt 2024 reduziert werden.

Dies würde nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland erheblich gefährden, sondern auch die Regionen schwächen. Es sind dringend mehr und nicht weniger Mittel zur Investitionsförderung der beruflichen Bildungseinrichtungen erforderlich.

Die fast 600 Bildungsstätten des Handwerks sind die „Hochschulen des Handwerks“ – sie sind die Infrastruktur für die praktische Aus-, Weiter- und Fortbildung im Handwerk und sie sind der zentrale Umschlagsort für neues Wissen und neue Technologien. Und sie haben eine erhebliche Bedeutung, die Ziele der Bundesregierung in den Bereichen Nachhaltigkeit, Klimaschutz sowie Ressourcen- und Energieeffizienz zu unterstützen.

Als Lernorte der praktischen beruflichen Bildung haben sie aber auch eine erhebliche Außenwirkung auf den beruflichen Nachwuchs: Im besten Falle spiegeln sie die Modernität des Handwerks wider und vermitteln darüber Stolz und Zukunft. Modernste Lernorte ziehen auch junge Menschen an, die sich beruflich orientieren.

Damit sie diese wichtigen Funktionen für das Handwerk und für die Gesellschaft erfüllen können, müssen sie aber beständig modernisiert, neu ausgestattet und attraktiv gehalten werden. Dafür sind deutschlandweit jährlich Investitionen im hohen dreistelligen Millionenbereich in Bau, Modernisierung und Ausstattung erforderlich.

Das Handwerk stellt für die Infrastruktur erhebliche Eigenmittel zur Verfügung, aber das reicht bei weitem nicht aus. Deshalb ist das Handwerk auf die Zuschüsse von Bund und Ländern angewiesen. In der Vergangenheit haben diese Zuschüsse immer knapp gereicht, um die benötigten Volumina abzudecken. Allerdings sind unter anderem die Bau- und Investitionskosten in den vergangenen Jahren immens gestiegen und die Bundesfördermittel insgesamt schon in diesem HH-Jahr leicht rückläufig. So droht bei den BMBF-Mitteln bereits 2023, dass nicht alle in diesem Jahr geplanten Modernisierungs- und Bauvorhaben gefördert werden können.

Noch gravierender dürften die bremsenden Auswirkungen ab 2024 sein, sollten die Fördermittel stagnieren oder gar sinken. Denn strukturell besteht in vielen der Bildungsstätten ein erheblicher Investitionsbedarf für Modernisierungen und Weiterentwicklungen. Im BMBF und BMWK liegen zusammen Förderanzeigen und -anträge in Höhe von mehr als 1,3 Mrd. Euro für die kommenden Jahre vor.

Zudem haben die Kostenentwicklungen neue Dimensionen erreicht. Hauptgründe sind die in der Vergangenheit stark gestiegenen Bauleistungspreise, aber auch zunehmende baurechtliche Anforderungen an z.B. den Brandschutz oder die steigenden Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden. Zudem sind auch die baurelevanten Nebenkosten gestiegen. In der Summe haben diese Entwicklungen dazu beigetragen, dass sich die Kostenrahmen in einigen großen Bauprojekten verdoppelt haben.

Die Umsetzung des Modernisierungsbedarfs in den beruflichen Bildungsstätten ist mit den gegebenen oder sogar rückläufigen Budgets in der Zukunft nicht mehr leistbar. Es droht sich ein Vorhabenstau aufzubauen, der für den Standort Deutschland angesichts der Herausforderungen gerade in den Bereichen Energieumstieg und Nachhaltigkeit massive Nachteile bedeuten würde.

Es reicht nicht aus, dass die Zuschüsse auf dem Vorjahresniveau bleiben, sie müssen angehoben werden: Es muss alles dafür getan werden, die Bildungsstätten modern zu halten und für die Herausforderungen der Energiewende auszurüsten.

Neben der Investitionsförderung besorgt sehr, dass das BMWK im Haushaltsansatz für 2024 wiederum nur 59 Mio. Euro für die Förderung der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung angesetzt hat – entgegen dem Wunsch des Haushaltsausschusses, dauerhaft 70 Mio. Euro Bundesmittel zu bezuschussen. Durch die Anhebung der Mittel für 2022 und 2023 konnten die Betriebe von ÜLU-Kosten entlastet werden. Eine jetzt drohende Absenkung der Bundesmittel wäre nicht nur im Hinblick auf die Ziele in der beruflichen Bildung kontraproduktiv, sondern sie käme zur Unzeit. Denn aktuell kämpfen die Bildungsstätten nicht nur mit erheblichen Kostensteigerungen bei Energie und Material, sondern auch mit starken Steigerungen der Personalkosten. Diese Entwicklungen erfordern eigentlich eine Steigerung auf mehr als 70 Mio. Euro Bundeszuschuss, um eine höhere Belastung der Betriebe zu vermeiden.

Auch wenn die Haushaltsmittel knapp sind, muss alles darangesetzt werden, um einen Investitionsstau in den beruflichen Bildungsstätten des Handwerks zu vermeiden. Es bedarf einer erheblichen Ausweitung der investiven Zuschussförderung sowohl in den Haushalten von BMWK als auch des BMBF. Die berufliche Bildung muss auch finanziell einen angemessenen Stellenwert erhalten. Dies gilt auch für die Förderung der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung: Hier dürfen Mittel nicht zurückgefahren werden – im Gegenteil sind in Zukunft mehr Bundesmittel erforderlich.

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