Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Mehrkosten bei Baumaßnahmen der Stadt Chemnitz

Handwerkskammerpräsident Frank Wagner hat sich in einem Brief an den Chemnitzer Bürgermeister für Stadtentwicklung und Bau, Michael Stötzer, gewandt. Thema des Schreibens ist der Umgang mit Mehrkosten bei Baufirmen, die Aufträge der Stadt Chemnitz übernehmen:

Die Bau- und Ausbaugewerke stehen aktuell vor großen Herausforderungen. Die Privat-Nachfrage ist aufgrund der stark steigenden Bauzinsen enorm eingebrochen. Größere Bauvorhaben, wie beispielsweise Eigenheime, werden kaum noch begonnen. Umso mehr sind die Betriebe daher auf Aufträge der öffentlichen Hand angewiesen, wenn sie nicht in eine existenzgefährdende Situation geraten möchten – und das auch und trotz der damit verbundenen hohen bürokratischen Vorgaben bei Vergaben.

Angesichts dieser Situationsbeschreibung ist es aus Sicht der Handwerkskammer aber notwendig, dass beide Seiten auf die Belange und Hinweise des jeweils anderen eingehen und gemeinsam Lösungen suchen, wenn Probleme entstehen. Neben den oben bereits beschriebenen Auftragsrückgängen sind die Betriebe weiterhin stark von den hohen Materialpreisen betroffen. Kalkulationen, die bei Angebotserstellung vorgenommen wurden, sind oftmals nur kurzzeitig gültig. Gerade an dieser Stelle wäre es im Zuge der Umsetzung von Bauprojekten daher notwendig, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, damit sowohl die Stadt Chemnitz als Auftraggeber als auch das Bauunternehmen als Auftragnehmer das Projekt weiterführen kann – trotz der hohen Preise und ohne dass es daher für beide Seiten zu negativen Auswirkungen kommt.

Die Handwerkskammer erreichen in letzter Zeit aber vermehrt Beschwerden von Bauunternehmen, die darüber klagen, dass Mitarbeiter der zuständigen Ämter jegliche Versuche einer Problemlösung ablehnen, obwohl die Betriebe glaubhaft versichern, dass sie beispielsweise aufgrund hoher Materialbeschaffungskosten sich wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sehen, die gestiegenen Preise selbst zu tragen. Der Kammer ist bewusst, dass dabei der Verweis auf § 313 BGB „Störung der Geschäftsgrundlage“ zwar inhaltlich richtig ist, aber wiederum die Anforderungen hier sehr hoch sind, damit dieser Paragraph auch zum Tragen kommt.

Für Präsident Wagner ist dabei aber nicht nachvollziehbar, wenn Mitarbeiter hier Einschätzungen zur Unternehmenslage vornehmen und damit gleichzeitig von vornherein die „Störung der Geschäftsgrundlage“ ablehnen, ohne konkrete Daten zum Unternehmen überhaupt vorliegen zu haben. Man kann davon ausgehen, dass kein Betrieb den § 313 BGB in Betracht zieht, um daraus einen wirtschaftlichen Vorteil zu ziehen. Bevor man diesen Schritt unternimmt, werden alle anderen Optionen geprüft. Es bedarf daher auch keiner Hinweise seitens der Mitarbeiter der Stadt Chemnitz, was noch zu unternehmen ist, bevor die „Störung der Geschäftsgrundlage“ zum Tragen kommt. Dies wissen die Betriebe selbst aus der alltäglichen (Vergabe-)Praxis.

In der aktuellen Lagen stehen die Bau- und Ausbaugewerke vor großen wirtschaftlichen Problemen – aufgrund fehlender privater Nachfrage, hohen Materialpreisen bei fehlenden Stoffpreisgleitklauseln und auch bürokratischen Hürden. Auf Landesebene hat die Handwerkskammer mit dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement bei auftretenden Problemen einen Weg gefunden, indem frühzeitig das Gespräch gesucht und der jeweilige Standpunkt geschildert wird, sodass eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden werden kann.

Dieses Vorgehen würde sich die Handwerkskammer auch für ihre Handwerksbetriebe für Baumaßnahmen der Stadt Chemnitz wünschen. Die Frustration bei den Betrieben ist aktuell hoch und es besteht die Gefahr, dass sich immer weniger an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, auch auf die Gefahr hin, dass sie ganz vom Markt verschwinden. Dies kann nicht im Interesse der Stadt Chemnitz sein.

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