Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Ministerpräsident Kretschmer soll sich für weitere Härtefallhilfen einsetzen

Die vorgesehenen Entlastungen durch die sogenannten Gas- und Strompreisdeckel werden von den sächsischen Handwerkskammern begrüßt. Und auch die Bereitstellung sogenannter Härtefallhilfen geht in die richtige Richtung. Gleichzeitig sind allerdings seitens des Bundes weiterhin keine Härtefallhilfen für Betriebe vorgesehen sind, die durch Preissteigerungen bei anderen Energieträgern (zum Beispiel Heizöl oder Holzpellets) ebenso betroffen sind. Daher haben die sächsischen Handwerkskammern Ministerpräsident Michael Kretschmer in einem Schreiben gebeten, im Rahmen der am 8. Dezember 2022 stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenz sich für solche weiteren Hilfen einzusetzen.

Die Handwerkskammern begrüßen den einstimmigen Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz, dass der Bund weitere Härtefallhilfen auf den Weg bringen soll und dass der Ministerpräsident diesen so positiv flankiert. Gerade im ländlichen Raum nutzen viele Betriebe für ihre Prozesse andere Energieträger. Dies ist keine freiwillige Wahl. Oftmals gibt es aufgrund der vor Ort bestehenden Netzinfrastruktur keine anderen Optionen.

Betriebe auf dem Land – egal ob Bäckereien, Wäschereien oder Lackierereien – sind davon betroffen, gehen aber mit der aktuell vorgesehenen Ausstattung der Härtefallhilfen leer aus und stehen somit vor großen existenziellen Sorgen. Zudem werden sie gegenüber Betrieben mit Gas als Energieträger benachteiligt, was zu einer deutlichen Wettbewerbsverzerrung führt. Hinzu kommt, dass der sogenannte Fuel Switch, mit dem erhebliche Einsparungen beim Gasverbrauch erzielt werden könnten (vgl. hierzu Abschlussbericht der Experten-Kommission Gas und Wärme vom 31.10.2022, Seite 19), sich finanziell nicht mehr rechnet.

In dem Schreiben haben die Kammern weiterhin darauf hingewiesen, dass die Wahl der Vergleichszeiträume beim Verbrauch, der für die Härtefallhilfen gelten soll, an vielen Stellen auch Zeiträume umfasst, bei denen Betriebe aufgrund Corona-bedingter und staatlich vorgegebener Einschränkungen weniger Verbrauch hatten. Hierdurch würde die Höhe der Härtefallhilfen gesenkt, obwohl die Betriebe gar nicht regulär ihrer Tätigkeit nachgehen konnten. Auch dieser Punkt sollte daher nochmals in der Ministerpräsidentenkonferenz angesprochen werden.

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