Notwendige Anpassungen am Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG)
Handwerksbetriebe erstellen Produkte und erbringen vielfältige Dienstleistungen, auf welche die Bürgerinnen und Bürger tagtäglich angewiesen sind. Sie leisten zudem zentrale Beiträge für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung notwendiger Infrastrukturen, beispielsweise zur Umsetzung der Energie- und Klimawende. Die Betriebe im Handwerk sind dringend auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen, um diese Aufgaben erfüllen zu können. Die duale Berufsausbildung ist – als Einstieg für junge Menschen in eine handwerkliche Berufskarriere – die zentrale Säule der Fachkräftesicherung im Handwerk. Die Bildungspolitik in Deutschland muss deshalb die Berufsausbildung kontinuierlich stärken und fördern.
Neben jungen Menschen gilt es, den Blick auch auf Menschen in unserer Gesellschaft zu richten, die trotz fortgeschrittenen Lebensalters keinen formalen Berufsabschluss erworben haben. Viele dieser formal Unqualifizierten haben durch eine langjährige Erwerbstätigkeit in Handwerksbetrieben berufliche Kompetenzen erworben. Um dieses Potenzial sichtbar zu machen und in das Berufsbildungssystem zu überführen, soll durch das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) die Validierung von im Arbeitsleben erworbener Berufskompetenzen gesetzlich geregelt werden.
Das Handwerk begrüßt diesen Ansatz, denn es braucht flexible Wege für sogenannte Geringqualifizierte. Im Rahmen des vom BMBF geförderten Projekts ValiKom, an dem sich auch 13 Handwerkskammern über 9 Jahren beteiligt haben, hat sich der Mehrwert der Berufsvalidierung sowohl für Beschäftigte als auch für Handwerksbetriebe erwiesen.
Für die anstehenden Beratungen des BVaDiG im Deutschen Bundestag möchten die Kammern – trotz der grundsätzlichen Unterstützung für die Validierung von Berufserfahrung – darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung noch in wesentlichen Punkten zwingend anpassungsbedürftig ist. Konkret bittet man die Bundestagsabgeordneten um Unterstützung bei folgenden zentralen Punkten:
- Es muss eine Altersgrenze von 25 Jahren für den Zugang zum Validierungsverfahren in das Gesetz aufgenommen werden. Nur durch eine solche Zugangsregelung kann sichergestellt werden, dass junge Menschen die Validierung nicht als Alternative zur Berufsausbildung wahrnehmen. Breite Teile der Wirtschaft sowie die Gewerkschaften und auch der Bundesrat fordern diese Altersgrenze zur Zielgruppenschärfung. Die Altersgrenze stellt nach Überzeugung der Kammern keine ungerechtfertigte Diskriminierung dar, sondern ist eine notwendige Differenzierung und wird durch das legitime bildungspolitische Ziel der Aufrechterhaltung und Förderung eines hohen formalen Bildungsgrades der jungen Bevölkerung gerechtfertigt.
- Eine Verschiebung des Inkrafttretens des Rechtsanspruchs auf Validierung ist dringend geboten. Wesentliche Grundlagen für den Aufbau der erforderlichen Umsetzungsstrukturen sind seitens des Bundes noch nicht geschaffen worden. So fehlt es insbesondere an der für die operative Umsetzung zwingend erforderlichen Validierungsverordnung des Bundes. Berufsspezifische Vorbereitungsmaßnahmen für bundesweit standardisierte Validierungsverfahren in rund 130 Ausbildungsberufen des Handwerks können ohne diese vom Bund zu schaffenden Grundlagen nicht realisiert werden. Ein Umsetzungszeitraum von voraussichtlich weniger als 6 Monaten nach Beschluss des Gesetzes ist weder den zuständigen Stellen zumutbar, noch dient ein solcher überhöhten Zeitdruck der Akzeptanz des Verfahrens bei den zum Einsatz kommenden ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfern.