Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes

AKTUALISIERUNG

Die Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern hat sich in einem Schreiben an den sächsischen Ministerpräsidenten sowie den Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gewandt und Hinweise zur Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes gegeben:

Das deutsche Handwerk setzt sich für moderne, klimaschonende und sichere Mobilitätsstrukturen ein. Die Reform des Straßenverkehrsrechts kann dafür wichtige Rahmenbedingungen schaffen, um sowohl diese Ziele zu erreichen als auch gleichzeitig die Nahversorgung und die Standorte des ansässigen Gewerbes zu sichern. Das Handwerk befürwortet den Ausbau von ÖPNV und die Stärkung des Radverkehrs. Die Unternehmen im Handwerk sind zur Erbringung ihrer eigentlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten jedoch auf umfangreiche und flexibel einsetzbare Fuhrparks angewiesen.

Die Kammern regen deshalb eine stärkere Berücksichtigung der stadtverträglichen Organisation der Stellplätze des Handwerks an seinen Betriebssitzen und bei Kunden im Straßenverkehrsrecht an.

Schon in einer Stellungnahme des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks zum Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom Juni 2023 wurde die Aufnahme der Belange „der ansässigen Gewerbebetriebe und der Versorgung städtischer Quartiere“ bei Maßnahmen zur Ordnung des ruhenden Verkehrs in § 6 Nr. 15 des StVG vorgeschlagen.

Der Hamburger Senat und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen haben erfreulicherweise einen Teil dieser Vorschläge in ähnlicher Art aufgriffen und zur Beschlussfassung im Verkehrsausschuss des Bundesrates vorgeschlagen.

Es wird daher dem Freistaat Sachsen vorgeschlagen, diesem Antrag bei der Abstimmung im Verkehrsausschuss des Bundesrates am 13.09.2023 zuzustimmen, da diese Ergänzung in Verbindung mit Folgeänderungen in der StVO die Flexibilität und Zielgenauigkeit von Maßnahmen der Kommunen und Straßenverkehrsbehörden vor Ort deutlich erhöhen könnte. Aktuell finden die Belange der Gewerbebetriebe leider je nach Stadt in sehr unterschiedlichem Maße Berücksichtigung, teils mit Verweis auf die unzureichende Rechtslage.

Die Neuregelung könnte deutlich machen, dass zu einem gemischten und nachhaltigen Quartier auch die ansässigen Betriebe zählen.

AKTUALISIERUNG:

Die Abstimmung im Verkehrsausschuss des Bundesrates am 13. September hinsichtlich des Antrages der Freien und Hansestadt Hamburg zum Straßenverkehrsgesetz (Berücksichtigung von ansässigen Gewerbebetrieben in Bewohnerparkgebieten) ist positiv ausgegangen. Der Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg (dem nach Nordrhein-Westfalen auch Berlin beigetreten war) wurde im Verkehrsausschuss des Bundesrats mit 12 gegen eine Stimme bei drei Enthaltungen befürwortet.

Die Plenumsabstimmung im Bundesrat ist für den 29. September vorgesehen. Die erste Lesung im Bundestag erfolgt am 21. September. Die 2./3. Lesung im Bundestag ist bereits für den 19. Oktober vorgesehen und die abschließende Bundesratsbefassung für den 24. November angedacht.

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