Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Schreiben an Staatsminister Dulig zur Erhöhung des Meisterbonus

AKTUALISIERUNG

In einem gemeinsamen Schreiben haben sich die drei sächsischen Handwerkskammern an den Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gewandt, um Informationen zur Höhe des Meisterbonus zu erhalten:

Mit Beschluss des Doppelhaushalts für die Jahre 2023 und 2024 hat der sächsische Landtag Mitte Dezember 2022 wichtige Weichenstellungen getroffen. Die drei Kammern begrüßen in diesem Zusammenhang die Anhebung des Meisterbonus, wird damit endlich auch ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag von 2019 umgesetzt.

Allerdings gibt es bei der konkreten Ausgestaltung des Meisterbonus noch Unklarheiten. So sind in den beiden Jahren 2023 und 2024 jeweils 2,0 Millionen Euro für den Meisterbonus in Sachsen im Haushalt eingestellt. Bisher waren dafür 1,2 Millionen Euro vorgesehen. Dies entspricht einer Erhöhung von 66 Prozent.

Aus einer Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 20.12.2022 ist zu entnehmen, dass der Meisterbonus verdoppelt werden soll von bisher 1.000 Euro auf dann 2.000 Euro. Die CDU-Fraktion im sächsischen Landtag berichtet aber wiederum auf ihrer Homepage auf den Sonderseiten zum Doppelhaushalt, dass die Mittel für den Meisterbonus um 66 Prozent steigen und „bis zu 1.400 Euro pro Meisterbrief“ möglich sein werden. Weitere Informationen zur Thematik waren bisher nicht erhältlich. Auch die Richtlinie „Berufliche Bildung“, in welcher unter anderem die Höhe des Meisterbonus geregelt ist, liegt bisher nur in der bis zum 31.01.2023 geltenden Fassung vor.

Die Handwerkskammern bitten daher Staatsminister Dulig, diese Unklarheiten aufzuklären und die Höhe des Meisterbonus mitzuteilen. Für die angehenden Meister ist die Erlangung des Meistertitels sowohl beruflich als auch privat ein sehr anspruchsvolles Vorhaben, für das Planungssicherheit benötigt wird und der Meisterbonus ein wichtiger Bestandteil ist. Wichtig wäre in diesem Zusammenhang auch eine Information, ab welchen Stichtag der Meisterbonus in der neuen Höhe gilt und welche Regelungen für jene Meisterabsolventen gelten, die ihre Prüfungen beispielsweise im vergangenen Jahr abgeschlossen haben, aber wiederum gemäß Richtlinie „Berufliche Bildung“ bis zu ein Jahr Zeit zwischen Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses und der Antragstellung haben.

Aktualisierung:

In seinem Antwortschreiben vom 27. Januar 2023 hat Staatsminister Dulig bestätigt, dass der Meisterbonus auf 2.000 Euro verdoppelt wird und auch jene Meister davon profitieren werden, die 2023 ihre Meisterurkunde erhalten, obwohl die Prüfungen bereits im Jahr 2022 durchgeführt wurden - sofern der Zeitraum zwischen dem Feststellen des Prüfungsergebnisses und der Antragstellung nicht größer als ein Jahr ist.

Die Richtlinie berufliche Bildung wurde ebenso durch das sächsische Kabinett bestätigt und tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

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