Das Handwerk übernimmt in der dualen Ausbildung sowie in der berufsbezogenen Fort- und Weiterbildung wichtige hoheitliche Aufgaben in der beruflichen Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung.
Dabei bieten diese Aus- und Weiterbildungsangebote durchlässige Karrierewege für Schüler, Gesellen und Meister. In den Bildungseinrichtungen des Handwerks sind zahlreiche Dozenten tätig, von denen etwa 80 Prozent diese Tätigkeiten selbstständig ausüben. Fast alle dieser selbstständigen Dozenten sind dabei nebenberuflich im Einsatz. Es sind oftmals abhängig beschäftigte Fachkräfte aus Handwerksbetrieben, Unternehmerinnen und Unternehmer mit eigenen Handwerksbetrieben, aber zum Beispiel auch Rentner sowie Selbstständige aus anderen Bereichen, wie Steuerberatungsbüros, Anwaltskanzleien, Ingenieurbüros, die ihr jeweiliges Spezialwissen weitergeben.
Mit dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts zum Fall einer Musikschullehrerin aus dem Jahr 2022 haben sich die Voraussetzungen für Honorardozenten dramatisch verschärft. Eine Einstufung als selbstständige Tätigkeit wäre in fast allen Fällen nicht mehr möglich.
Leider hat sich gezeigt, dass untergesetzliche Lösungsansätze nicht zum Ziel führen. Der Versuch einer Regelung über Mustervertragsklauseln mit entsprechender Anpassung der Organisationsmodelle hat sich im Rahmen eines Fachdialogs des Bundesarbeitsministeriums als untauglich erwiesen.
Vor diesem Hintergrund hat das Handwerk die Einführung und Verlängerung der so genannten Übergangsregelung in § 127 SGB IV begrüßt. Gleichzeitig bedarf es nun aber zügig einer tauglichen gesetzlichen Regelung für die Zeit danach, die den Status Quo für die selbstständige Tätigkeit von Lehrkräften, insbesondere auch denen im Nebenerwerb, erhält.
Ein Großteil der Dozenten stünde für die Lehrtätigkeit nicht mehr zur Verfügung, wenn sie hierfür eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingehen müssten. Die Handwerkskammern befürchten einen deutlichen Einbruch des Lehrangebotes. Dies kann vor dem Hintergrund steigender Ausbildungszahlen nicht gewollt sein.
Mit dem im März vorgelegten Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für eine „neue Selbstständigkeit“ würde die Honorardozententätigkeit, insbesondere der nebenberuflich tätigen Selbstständigen, größtenteils zum Erliegen kommen. Die im Vorschlag abgebildeten Kriterien zielten zu sehr auf eine vollberufliche Selbstständigkeit ab. Gleichzeitig liegt es in der Natur der Lehrtätigkeit, dass weder ein umfangreicher Einsatz von Betriebsmitteln erfolgt noch aufgrund der zwangsläufig stundenbezogenen Vergütung erhebliche Gewinn- oder Verlustchancen entstehen. Probleme würden auch bei der Meisterausbildung entstehen, bei welcher die Ausbilder bisher mehrheitlich als Honorarkräfte tätig sind. Sollten diese ihr Engagement aufgeben, könnten Meisterkurse nicht mehr wie gewohnt durchgeführt werden und die Meisterzahlen zwangsläufig sinken. Angesichts der sich immer stärker abzeichnenden Notwendigkeit für Betriebsnachfolgen und -übergaben, kann das daher auch nicht der richtige Weg sein.
Deshalb bedarf es einer neuen Lösung zur Regelung der vor allem auch nebenberuflich ausgeführten selbstständigen Lehrtätigkeit. Ein Vorbild könnte beispielsweise die Sonderregelung für Notärzte im SGB IV sein.
Lösungen müssten möglichst für beide Seiten möglichst wenig belastend wirken. So war die im Entwurf zur „neuen Selbstständigkeit“ vorgesehene Abführung der Rentenversicherungsbeiträge durch den Auftraggeber ein unnötig kompliziertes Element, das aus der Selbstständigkeit ein Hybrid zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit gemacht hätte. Die nebenberufliche Selbstständigkeit in kleinem Umfang darf nicht unnötig erschwert werden, zum Beispiel indem auch hier weiterhin die Geringfügigkeitsgrenze gilt.
Mit Blick auf die Vorlaufzeit in der Entwicklung des Bildungsprogramms, ist für eine rechtssichere Planung entscheidend, dass eine entsprechende gesetzliche Grundlage möglichst bis Ende des Jahres gefunden wird. Die drei Handwerkskammern bitten daher den sächsischen Wirtschaftsminister darum, sich nach Möglichkeiten auf Bundesebene für eine rechtssichere gesetzliche Regelung einzusetzen und regen eine Bundesratsinitiative des Freistaats Sachsen zu dieser Thematik an, um sicherzustellen, dass Bildung und Weiterbildung im Handwerk erhalten bleiben.

