Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Stellungnahme zum Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021

Die Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern hat in einem gemeinsamen Schreiben eine Stellungnahme zum Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021 abgegeben.

Folgende Punkte werden darin aufgeführt:

Handlungsfeld 3 – Energieversorgung

3.02 Förderrichtlinie Energie und Klima

Angesichts der aktuellen energiepolitischen Situation, ist der voraussichtlich Termin für das In-Kraft-Treten der Richtlinie im IV. Quartal 2022 viel zu spät. Insbesondere der Bereich der Richtlinie, der Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Reduzierung von Treibhausgas beinhaltet, muss so schnell als möglich in Kraft gesetzt werden. Die mittlerweile seit vielen Monaten klaffende „Förderlücke“ vermittelt ein falsches Bild hinsichtlich der Umsetzung der gesteckten Klimaziele.

Kleine und kleinste Unternehmen werden durch die aktuelle Energiesituation vor existentielle Probleme gestellt. Diesen Unternehmen fehlen jedoch meist die finanziellen Möglichkeiten, Effizienzmaßnahmen, die zu einer signifikanten Einsparung von Energie und Klimagasen führen, umzusetzen. Hier ist ein entsprechendes Förderangebot essentiell.

Bei der Erarbeitung der Förderrichtlinie muss die Expertise der sächsischen Handwerkskammern berücksichtigt werden. Dies ist, im Gegensatz zu früheren Förderrichtlinien, bei der Erarbeitung der aktuellen Richtlinie nur unzureichend erfolgt. Nur durch eine frühzeitige Beteiligung wird aber sichergestellt, dass sich die Richtlinie an den tatsächlichen Bedürfnissen der Adressaten orientiert.

Die Förderrichtlinie muss dabei deutlich praxisorientierter gestaltet werden. Die Hinweise der sächsischen Handwerkskammern wurden wiederholt vorgebracht, die wesentlichsten Punkte werden an dieser Stelle noch einmal aufgeführt:

  • Mindestförderhöhe in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße, beginnend bei 500 €
  • Staffelung der max. Förderquote je nach Unternehmensgröße, Förderquote bei Kleinstunternehmen am höchsten
  • Einführung von Standardfördertatbeständen, mit vereinfachtem Antragsverfahren und fixen Förderquoten bzw. Förderbeträgen

3.02 Integrierte Netzentwicklungsplanung

Auf Grund der durch den Krieg in der Ukraine entstandenen energiepolitischen Situation und der gesteckten Klimaschutzziele, sind die geplanten Fristen für die Netzentwicklungsplanung wenig ambitioniert, zumal der Planungsphase erst noch die Umsetzungsphase folgt, bevor leistungsfähige Energienetze zur Verfügung stehen.

Hier bedarf es dringend einer Beschleunigung der Prozesse, um die sichere und dauerhafte Bereitstellung von Energie auch in Zukunft zu gewährleisten.

3.04 Umsetzung der Ausbauziele für Windenergie und Photovoltaik aus dem EKP 2021

Um durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien die bestehenden Netze optimal zu nutzen, muss insbesondere die Installation dezentraler Erzeugungsanlagen, die überwiegend dem Eigenverbrauch dienen, vorangetrieben werden. Hier müssen Anreize geschaffen werden, um sowohl im Wohn- als auch im Gewerbebereich den stärkeren Ausbau anzuregen.

Um das Energiesystem aufrecht zu erhalten, reicht es nicht aus, sich lediglich auf eine bilanzielle Deckung zu orientieren. Es müssen in jedem Fall ausreichend Erzeugungs- bzw. Speicherkapazitäten bereitgehalten werden, um in Zeit geringerer Stromerzeugung (Stichwort Dunkelflaute) den benötigten Strombedarf abdecken zu können.

In der Maßnahmenbeschreibung werden zwei wesentlich Aspekte nicht angesprochen: die Errichtung der geplanten EE-Anlagen durch qualifizierte Fachkräfte und die Verfügbarkeit der erforderlichen Materialien und technischen Ausrüstungen.

Die Installation von EE-Anlagen wird zu einem großen Teil durch Handwerksbetriebe des Bau- und Ausbauhandwerks realisiert. Bei vielen dieser Betriebe herrscht bereits heute eine angespannte Situation in Bezug auf verfügbare Arbeitskräfte. Diese Situation wird sich in den nächsten Jahren auf Grund des demografischen Wandels weiter verschärfen. Um die gesteckten Ausbauziele zu erreichen, bedarf es einer gezielten Unterstützung der Unternehmen bei Gewinnung und Qualifizierung geeigneter Mitarbeiter.

In der aktuellen Situation sind für viele der benötigten technischen Ausstattungen mehrmonatige Lieferfristen zu berücksichtigen. Zudem sind teils drastische Preissteigerung zu konstatieren. Eine weitere Forcierung des Ausbaus Erneuerbarer Energien wird diese Situation weiter verschärfen, das Ergebnis wären noch längere Lieferzeiten und weiter steigende Preise. Durch den (Wieder)Aufbau regionaler Produktionskapazitäten kann dieser Entwicklung entgegengewirkt werden. Dies führt zur Steigerung der Wertschöpfung in der Region und senkt gleichzeitig die Abhängigkeit von zunehmend unsicheren globalen Liefer- und Logistikketten.

Die Schnittstelle zum eku - ZUKUNFTSPREIS ist an dieser Stelle vordergründig nicht erkennbar, es sei denn, bei der nächsten Ausschreibung erfolgt eine Schärfung hinsichtlich Erneuerbarer Energien inklusive entsprechender Ideen in der Kategorie Wirtschaft.

3.05 Datengrundlage für Investitionen in Solarenergie verbessern

Das sächsische Solarkataster existiert seit April 2022 und bietet privaten und gewerblichen Gebäudeeigentümern eine gute Informationsquelle, um die Eignung von Dachflächen für die Solarnutzung zu prüfen.

Damit dieses Instrument eine breite Wirkung entfaltet und die Installation von Anlagen anregt, muss nun zeitnah eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Angebot umgesetzt werden. Dabei sind sowohl allgemeine Aktivitäten als auch eine zielgruppenspezifische Ansprache umzusetzen. Die sächsischen Handwerkskammern bieten hierfür ihre Unterstützung an.

3.08 Bausteine für eine erfolgreiche Wärmewende

Die Potentiale von Nah- und Fernwärmenetzen für die Wärmewende sind erheblich. Allerdings muss festgestellt werden, dass die ausschließliche Fokussierung auf dieses Thema nicht zielführend ist. Insbesondere in ländlichen Gebieten mit stark dezentralisierter Siedlungsstruktur werden weiterhin Einzellösungen für die Temperierung von Gebäuden erforderlich sein. Diese müssen ebenfalls in den Blick genommen werden. Auf Grund des Baualters der Gebäude und des daraus resultierenden energetischen Zustandes, wird hier nicht in jedem Fall eine Beheizung mit Wärmepumpen möglich sein.

Auch bei dieser Maßnahme gilt: Wenn alles untersucht und geplant ist, muss gebaut werden. Auch hier sind wieder die Unternehmen des Bau- und Ausbauhandwerks gefragt. Dementsprechend sind auch an dieser Stelle Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -bindung sowie zur Fachkräftequalifizierung essenziell für die Erreichung der angestrebten Ziele. Ein entsprechender Baustein ist in dieser Maßnahme für die Fachkräftequalifizierung/-sicherung vorzusehen.

Hinsichtlich der Themen Wasserstoffanwendung und multivalente/hybride Heizungssysteme ist eine Fachkräfteinitiative und eine Qualifizierungsinitiative für Handwerk und Planer erforderlich.

3.12 Energieeffizienz in der Industrie

Hier wird ausschließlich die Industrie mit einer eigenen Maßnahme bedacht. Völlig unverständlich ist, warum dieser Maßnahmenpunkt  KMU und Handwerk komplett außen vor lässt. Das Ziel dieses Maßnahmenpunktes, die Erhöhung der Energieeffizienz im Bereich der Produktion, ist im Handwerk genauso relevant wie in der Industrie. Dementsprechend sollte diese Maßnahme umbenannt werden in „Energieeffizienz in Industrie, Gewerbe und Handwerk“.

3.13 Klimaschutz im Gebäudebereich

In diesem Kontext müssen konkrete Maßnahmen entwickelt werden, wie die „Renovierungswelle“ angestoßen werden soll.

Noch stärker als in anderen Bereichen fällt dem Bau- und Ausbauhandwerk bei der Umsetzung geplanter Maßnahmen eine zentrale Rolle zu. Dementsprechend gilt auch hier, alle angedachten Maßnahmen müssen vor dem Hintergrund der Fachkräftethematik auf ihre Realisierbarkeit geprüft werden. Entsprechende Aktivitäten zu Gewinnung und Qualifikation von Fachkräften sind vorzusehen.

3.15. Sächsische Wasserstoffstrategie

Bei der Umsetzung der sächsischen Wasserstoffstrategie ist das Handwerk einzubinden, da es sowohl für den Aufbau der Infrastruktur als auch als potentieller Nutzer ein relevanter Akteur ist.

3.16 Kompetenzstelle Wasserstoff

Die Kompetenzstelle Wasserstoff muss zudem den sich abzeichnenden Qualifizierungsbedarf für die Akteure aus dem Bereich Planung und Ausführung bedienen.

3.17 Flexibilisierung und Versorgungssicherheit

Eine gesicherte und bezahlbare Energieversorgung ist Grundvoraussetzung für die Stabilität der Wertschöpfungsketten (insbesondere für Sicherung der Ernährung der Bevölkerung).

3.18 Reform staatlich induzierter Preisbestandteile

Eine Reform der staatlichen Preisbestandteile für Energie ist überfällig und muss zügig angegangen werden. Dabei muss gelten, gleiche Bedingungen für alle, keine einseitige und damit wettbewerbsverzerrende Bevorteilung von industriellen Großverbrauchern. Die Lasten sind von Wirtschaft und Verbrauchern zu gleichen Teilen zu tragen. Eine Bevorteilung einzelner Branchen bzw. Unternehmen durch Ausnahmeregelungen muss abgeschafft werden.

3.20 Klimarisiken und Klimaanpassung in Kommunikation und Netzwerkarbeit verankern

Die Verankerung der Thematik in der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen ist zu begrüßen und sollte dort im Katalog der freiwilligen Umweltleistungen Eingang finden.

Eine Vernetzung der Akteure zur Sicherung des Wissenstransfer ist essenziell.

3.22 Sächsischer Energiedialog

Das Handwerk ist ein zentraler Akteur der Energiewende. Sowohl in Bezug auf die Umsetzung von Maßnahmen, als auch als Nutzer von Energie.

Dementsprechend ist es völlig unverständlich, warum die sächsischen Handwerkskammern in der Aufzählung der Partner außen vor geblieben sind. Die Handwerkskammern sin zwingend zu ergänzend.

Handlungsfeld 4 – Industrie und Gewerbe

4.01 Energetische Beratung durch die Sächsische Energieagentur – SAENA

Seit Gründung der SAENA findet eine zielorientierte und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den drei sächsischen Handwerkskammern und der SANEA statt. Die SAENA ist in den Bereichen der gewerblichen Energieeffizienz, des energiesparenden Bauens, des Einsatzes Erneuerbarer Energien und der Mobilität ein wichtiger Partner. Vor diesem Hintergrund wird eine Stärkung der SAENA empfohlen. Dazu sollte auch eine stärkere Regionalisierung gehören, um die Präsenz der SAENA in der Fläche noch weiter auszubauen und sie als Ansprechpartner bei energiebezogenen Themen noch aktiver zu positionieren.

Auf Grund der Erfahrungen der drei sächsischen Handwerkskammern in den letzten Jahren mit dem Instrument der Energieeffizienznetzwerke wird dieses Format für das Handwerk als nur bedingt geeignet eingeschätzt. Als sinnvoll und zielführend hat sich die unternehmensindividuelle Beratung zu Energieeffizienzmaßnahmen und die Begleitung bei deren Umsetzung erwiesen.

Zum Hintergrund: Bei den heterogen zusammengesetzten handwerklichen Energieeffizienznetzwerken ist die Anzahl der Themen, die von gemeinsamem Interesse sind, geringer als bei Netzwerken mit größeren Unternehmen. Oft sind es die Themen Eigenstromversorgung mittels Photovoltaik, Gebäudebeheizung, Fördermittel und ggf. Mobilität. Der Anreiz zur Teilnahme an einem Energieeffizienznetzwerk ist für größere Unternehmen und insbesondere Nicht-KMU deutlich größer als für die in der Regel deutlich kleiner strukturierten Handwerksbetriebe. Zum einen gibt es eine Vielzahl von Themen, die von allgemeinem Interesse sind, wie z.B. Energiemanagementsysteme, Energierecht, Spitzenausgleich, etc. Zum anderen ist für viele Nicht-KMU ein zentrales Argument zur Teilnahme an Energieeffizienznetzwerken die leichtere Erfüllung der Energieauditverpflichtung im Rahmen des Energiedienstleistungsgesetzes.

Der Sächsische Gewerbeenergiepass – SäGEP sollte als bewährtes Instrument fortgeführt und gestärkt werden. Er unterstützt Unternehmen bei der strukturierten und planvollen Identifizierung und Realisierung von Energieeffizienzmaßnahmen. Wie bereits in den zurückliegenden Jahren, sollte der SäGEP bei der Beantragung von Fördermitteln mit einem Bonus berücksichtigt werden.

4.02 Umwelt- und Klimaallianz Sachsen

Die zurückliegenden Jahre waren von häufigen personellen Wechseln (bis hin zur zeitweisen Vakanz) in der Geschäftsstelle geprägt, was sich negativ auf die Arbeit im Rahmen der Umweltallianz ausgewirkt hat. Seit 2018 gibt es eine Kontinuität, die die inhaltliche Arbeit erkennbar gefördert hat.

Nun gilt es, der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen eine deutlich größere Außenwirkung zu verschaffen. Dafür müssen ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um entsprechende Formate wie Internetauftritt, Presseveröffentlichungen, öffentliche Auftritte bei Übergaben von Auszeichnungen für besondere Umweltleistungen an Unternehmen, Sensibilisierungskampagnen umsetzen zu können.

Die fachliche Untersetzung der Themen und die konstruktive Zusammenarbeit der Akteure sind gegeben, die Wirtschaftsvertreter sind mit den Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern gut aufgestellt.

Zudem sind gemeinsame, wirtschaftsrelevante Projekte der Partner der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen zu initiieren, finanziell zu unterstützen und durchzuführen.

4.03 Ausbau der Kreislaufwirtschaft im Sinne der mehrfachen, stufenweisen stofflichen Nutzung sowie der Rückführung von Reststoffen in den Kreislauf

Im Handwerk hat die Wiederverwendung von Materialien einen hohen Stellenwert. Die Förderung der Substituierung von Primärrohstoffen und der Einsatz von Recycling ist erklärtes Ziel im Handwerk. Dahingehend müssen innovative Produkte und ihre Förderung Berücksichtigung finden.

Innovationen in diesem Bereich müssen angeregt und deren Markteinführung unterstützt werden. Dafür müssen gesetzliche Hürden abgebaut werden.

4.06 Förderung ökologisch nachhaltiger Investitionen

Die Anforderungen in der Richtlinie GRW RIGA sind für Handwerksbetriebe zu hoch.

Die Passfähigkeit der beiden genannten Förderrichtlinien (GRW RIGA und Regionales Wachstum) muss auch für kleinere Unternehmen hergestellt werden, um mit den begrenzten Mittel dennoch mehr Betriebe erreichen zu können.

Handlungsfeld 5 – Mobilität

5.01 Ausbau der Elektromobilität und neuer Antriebstechnologie

Bei vielen gewerblichen Nutzern bestehen immer noch große Vorbehalte hinsichtlich der Praxistauglichkeit von Elektrofahrzeugen. Dabei werden immer wieder Punkte wie zu geringe Reichweite bzw. Angst vor dem Liegenbleiben, Zuladung, Ladeinfrastruktur, Mitarbeiterakzeptanz und Einbindung in den Unternehmensalltag genannt. Damit sich Betriebsinhaber einen Eindruck von der Anwendbarkeit von Elektrofahrzeugen im Alltag aus erster Hand verschaffen, wird eine kurzfristige Ermöglichung von Elektromobilitäts-Testwochen angeregt. Die Testwochen bieten Betrieben die Möglichkeit, ausgewählte Elektrofahrzeuge im eigenen betrieblichen Umfeld zu testen. Eine entsprechende Fördermöglichkeit könnte in die Richtlinie Energie und Klima integriert werden.

Ergänzend sollte ein praxisnahes Beratungsangebot auch für kleine und kleinste Unternehmenseinheiten etabliert werden.

Unklar bleibt, inwiefern auch das Handwerk unter dem Begriff „Branchendialog“ angesprochen wird. Wichtig ist, dass auch die Akteure aus dem Handwerk in die Angebote eingebunden werden. Insbesondere das KfZ-Handwerk muss hier mitgedacht werden, da hier nach dem Vertrieb der Fahrzeuge die Wartung und Pflege erfolgt.

Beim Ausbau der Ladeinfrastruktur (LIS) sind die Fachkräftesituation in den ausführenden Handwerksbetrieben sowie die Verfügbarkeit der technischen Ausstattung zu beachten.

Ein sächsisches LIS-Förderprogramm sollte kurzfristig realisiert werden.

5.02 Ausbau des ÖPNV – Angebotsqualität

Der Ausbau und die Verdichtung des Angebotes muss durch weitere Anreize zur Nutzung des ÖPNV flankiert werden, z.B. Etablierung/ Erweiterung Jobtickets, Ansatz 9-Euro-Ticket.

Zudem müssen die Hürden, die es bisher für eine durchgängige Nutzung von ÖPNV-Angeboten gibt, fallen. Problematisch ist, wenn Takte, Tarife und Konditionen der einzelnen Verkehrsverbünde nicht abgestimmt sind.

5.08 Förderung Radverkehr

Bei der Planung der Radverkehrsinfrastruktur sind die Belange der Stand- und Stellmöglichkeiten der Fahrzeuge des Handwerks zu berücksichtigen (Belieferung Ladengeschäfte, Parkmöglichkeit für Kundschaft, Wartung technischer Infrastruktur etc.).

Handlungsfeld 6 – Gebäude

6.06 Kulturdenkmale und Gebäudeenergieeffizienz

Ergänzend sollte eine Förderung von Weiterbildungsangeboten für Handwerker entwickelt werden, um Formate zu unterstützen, die Ausführende auf Besonderheiten bei der energetischen Ertüchtigung von Baudenkmälern spezialisiert.

6.07 Holzbau weiter erleichtern – Änderung der Sächsischen Bauordnung (SächsBO)

Holzbau ist ein wichtiger Baustein des nachhaltigen Bauens. Der Baustoff Holz als einheimischer, nachwachsender Rohstoff, dessen Be- und Verarbeitung einen sehr niedrigen Energieaufwand aufweist, der einen hohen Grad an Vorfertigung zulässt, der langlebige, modulare Bauweisen ermöglicht und der am Ende der Nutzungszeit eine sehr gute Rückbaufähigkeit besitzt, ist prädestiniert, die Herausforderung des Neubaus, der Sanierung und Nachverdichtung zu meistern.

Durch die Nutzung des „Holz von hier“-Ansatzes kann sichergestellt werden, dass regionale Wertschöpfungsketten aufgebaut und gestärkt werden.

Das sächsische Holzbauhandwerk unterstützt alle Bemühungen zur Steigerung der sächsischen Holzbauquote.

Handlungsfeld 7 – Umwelt und Landnutzung

7.29 Regionale Wirtschaftskreisläufe und Wertschöpfungsketten in der Land- und Ernährungswirtschaft stärken – Aufbau von AgiL – Sächsische Agentur für Regionale Lebensmittel

Vor dem Hintergrund geopolitischer Veränderungen und weltweit regelmäßig steigender Rohstoffpreise ist eine Fokussierung auf regionale sächsische Erzeugnisse anzustreben. Dabei spielt die Einbeziehung aller regionalen Akteure eine entscheidende Rolle. Im Ergebnis wird der ländliche Raum nachhaltig gestärkt.

7.40 Wirtschaftsförderung für regionale Wertschöpfungsketten sowie der ökologisch wirtschaftenden Land-und Ernährungswirtschaft

Die Wirtschaftsförderungsprogramme sind breit zuwendungsfähig und die Zugangsvoraussetzungen niedrigschwellig auszugestalten.

7.48  Auflegen einer Förderrichtlinie zur Schaffung dekarbonisierter Wertschöpfungsketten

Das Auflegen einer Förderrichtlinie wird vom Handwerk ausdrücklich unterstützt. Branchenausschlüsse, insbesondere für das Bauhandwerk, sind zu vermeiden, da in diesem Bereich ein besonders großes Potenzial für den Klimaschutz vorhanden ist.

Handlungsfeld 8 – Gesundheit und Katastrophenschutz

8.02 Stärkung der Resilienz von Staat und Bevölkerung – Sirenenförderprogramm

Das gesamte Handwerk ist vollumfänglich über das Sirenenförderprogramm zu informieren. Ein zeitnahes unkompliziertes Ausschreibungsprozedere inkl. Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Sirenenförderprogramms unter Einbeziehung regionaler Handwerksbetriebe ist anzustreben.

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