Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Neufassung der Verordnung über Berufliche Gymnasien im Freistaat Sachsen

Die Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern hat Stellung genommen zum Referentenentwurf des Staatsministeriums für Kultus sowie des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Neufassung der Verordnung über Berufliche Gymnasien im Freistaat Sachsen und Änderung weiterer Verordnungen:

§ 11 Betriebspraktikum und praktische Ausbildung:

b) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „berufspraktische“ durch das Wort „praktische“ ersetzt.

c) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Die praktische Ausbildung ist nach Maßgabe der Stundentafel an verschiedenen geeigneten Praxiseinrichtungen durchzuführen.“

d) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Die Schülerin oder der Schüler wird während der praktischen Ausbildung von einer Fachkraft der Praxiseinrichtung angeleitet und ausgebildet.“

f) Dem Absatz 4 werden folgende Absätze angefügt:

„(5) Die Betriebspraktika werden nach Maßgabe der Stundentafel durchgeführt. Sie finden in der Regel vollumfänglich in Ausbildungsbetrieben statt oder können, soweit die notwendigen sächlichen Voraussetzungen dafür vorhanden sind, in zeitlich begrenztem Umfang auch an der Berufsfachschule absolviert werden.

(6) Für die Betriebspraktika gilt Absatz 3 entsprechend mit der Maßgabe, dass nach vorheriger Festlegung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter die Einschätzung der Schülerleistung während des Betriebspraktikums entfällt.“

Hinweise:

Aus Sicht der Handwerkskammern ist insbesondere der Schwerpunkt auf die „berufspraktische“ Ausbildung und Erfahrung zu legen, da die Ausbildung an der Berufsfachschule eine vollzeitschulische Berufsbildung ist. Die Betriebspraktika spielen eine entscheidende Rolle, da die Ausbildung gerade nicht in einem dualen Kontext inkl. Ausbildungsbetrieb stattfindet. Schüler müssen die Möglichkeit erhalten, praktische Erfahrungen in einem realen Arbeitsumfeld, d.h. einem Betrieb, zu sammeln. Dadurch können sie ihre theoretischen Kenntnisse anwenden, neue Fähigkeiten erlernen und einen Einblick in die Arbeitswelt gewinnen. Betriebspraktika helfen den Schülern auch dabei, ihre beruflichen Interessen und Stärken zu entdecken, was ihnen bei der Entscheidung für ihren zukünftigen Karriereweg hilft. Praktika sollten daher nur in besonderen Ausnahmefällen an der Berufsfachschule absolviert werden.

Die Einschätzung der Schülerleistung während eines Betriebspraktikums ist sehr wichtig und insbesondere für Berufsfachschüler empfehlenswert, da sie den Schülern Feedback über ihre Leistungen gibt und ihnen hilft, ihre Stärken und Schwächen zu erkennen. Durch eine konstruktive Rückmeldung können die Schüler ihr Verhalten und ihre Arbeitsweise verbessern und sich weiterentwickeln. Außerdem dient die Einschätzung der Schülerleistung als Grundlage für die Bewertung des Praktikums und kann auch bei zukünftigen Bewerbungen oder Karriereentscheidungen eine Rolle spielen.

Zur beruflichen Orientierung wird in dem Referentenentwurf nichts ausgesagt. Grundsätzlich ist eine berufliche Orientierung auch an Beruflichen Gymnasien zu etablieren. Studium und Ausbildung müssen als eigenständige und gleichwertige Bildungswege vorgestellt werden. Die Vielfalt der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten muss adäquat in der Studien- und Berufsorientierung aller Schularten abgebildet werden. Nach dem Vorbild der Praxisberater an Oberschulen müssen Stellen für Praxisberater als Lotsen für die berufliche Ausbildung geschaffen werden.

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