Die Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern und die Landesarbeitsgemeinschaft der sächsischen Industrie- und Handelskammern begrüßen die Zielsetzung der Europäischen Union, die Förderpolitik ab 2028 konsequent auf digitale und nachhaltige Transformation sowie Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz auszurichten. Gleichzeitig unterstützen die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern des Freistaates Sachsen die Forderung des Europäischen Ausschusses der Regionen und des Bundesrates, die regionale Dimension der Kohäsionspolitik zu erhalten und die Mitsprache der Regionen bei der Ausgestaltung der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) verbindlich zu verankern.
Die wirtschaftliche Stärke des Freistaats Sachsen basiert auf einem vielfältigen Mittelstand und Handwerk, leistungsfähigen Industrieunternehmen sowie zahlreichen innovationsund wissensbasierten Dienstleistungen. Die Unternehmen stehen vor tiefgreifenden Veränderungen durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, der Transformation bestehender Branchen, steigender Kostenbelastungen, Fachkräfteengpässe sowie dem direkten internationalen Wettbewerb. Eine regional differenzierte Entwicklung ist für Sachsen von zentraler Bedeutung, da sich wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderung je nach Region unterschiedlich auswirken und eine passgenaue regionale Ausrichtung benötigen. Eine stärkere Zentralisierung der Förderpolitik würde diesen unterschiedlichen Ausgangsbedingungen nicht gerecht werden.
Aus Sicht der sechs Kammern sind für die Ausgestaltung der Förderung ab 2028 folgende Punkte vorrangig:
- Die Wirtschaftskammern sind bei Erarbeitung, Umsetzung und Begleitung der Partnerschaftspläne verbindlich zu beteiligen.
- Handwerksbetriebe und ein Großteil der IHK-Unternehmen im Freistaat sind Klein- und Kleinstunternehmen. Sie brauchen einen gesicherten Mittelanteil und einen einfachen Zugang zur Förderung.
- Die Verfahren sind konsequent zu vereinfachen, ohne die erforderliche Fördertiefe zu verlieren. Die Erfahrungen zeigen, dass z.B. Pauschalen, Vorschüsse, die digitale Antragstellung und eine verbindliche Bearbeitungsfrist die Hürden für kleine Betriebe senken.
- Beim Übergang in die neue Förderperiode darf keine Förderlücke entstehen.
- Ab 2028 sind insbesondere betriebsnahe Schwerpunkte zu setzen in Technologietransfer und Digitalisierung, Energie- und Ressourceneffizienz, Fachkräftesicherung durch berufliche Bildung sowie betriebliche Resilienz.
Die Handlungsfelder beschreiben hierbei Vorschläge für die Verwendung europäischer Fördermittel und gleichermaßen grundlegende wirtschafts- und strukturpolitische Zukunftsaufgaben des Freistaates Sachsen. Die EU-Förderpolitik kann und sollte einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen leisten. Die dargestellten Schwerpunkte bilden unserer Einschätzung nach unabhängig von einzelnen Förderinstrumenten die zentralen Voraussetzungen für Wachstum, Innovation, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit in Sachsen.
Die Zuordnung einzelner Förderschwerpunkte unter bestimmte Handlungsfelder schließt nicht aus, dass sie nicht auch für andere Handlungsfelder von Bedeutung sind. Vielmehr basiert ihre Zuordnung auf der aus Unternehmersicht effektivsten und sinnvollsten Variante.
Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit
Der Freistaat Sachsen verfügt über eine exzellente Forschungs- und Wissenschaftslandschaft. Für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit ist entscheidend, dass wissenschaftliche Erkenntnisse noch stärker in marktfähige Produkte, Geschäftsmodelle und wirtschaftsnahe Anwendungen überführt werden können. Dazu sind die Zusammenarbeit von Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie wirksame Transferstrukturen weiter auszubauen, um Innovationspotenziale konsequent für regionale Wertschöpfung und Beschäftigung in Sachsen zu nutzen. Um den Technologietransfer stärker zu ermöglichen, sollten die Förderkriterien um eine eigenständige Kategorie für Mid-Caps erweitert und mit gleitenden Übergangsregelungen verbunden werden. So lassen sich Förderabbrüche vermeiden, Wachstumspotenziale aus Skalierung erschließen und regionale Wertschöpfung sowie Beschäftigung in Sachsen sichern.
Die vorgeschlagene Öffnung für Mid-Caps darf nicht zulasten der Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen sowie Klein- und Kleinstunternehmen gehen. Man regt einen Mindestmittelanteil für Klein- und Kleinstunternehmen an.
Kleine und mittlere Unternehmen stehen durch die digitale Transformation vor der Herausforderung Technologien stärker in Geschäftsprozesse, Produktion und Dienstleistungen zu integrieren. Gleichzeitig gewinnen Datensicherheit und digitale Souveränität an Bedeutung.
Mögliche Schwerpunkte sind insbesondere:
Technologie (-transfer)
- Technologieoffene Forschungs- und Innovationsvorhaben in Unternehmen
- Intensivierung des Wissens- und Technologietransfers in die Unternehmen (Small und Mid-Caps)
- Pilot- und Demonstrationsvorhaben sowie Reallabore und Pilotprojekte für innovative Mobilitätsformen
Forschung (inkl. Infrastruktur, Studienerfolgsprojekte)
- Anwendungsorientierte Forschung und Forschungsverbünde
Unterstützung von KMU und Gründungen
- Transformation bestehender und Entwicklung neuer Wertschöpfungsketten
- Diversifizierung von Geschäftsmodellen
- Produktivitätssteigerung und Modernisierung betrieblicher Prozesse
- Robotik-, Automatisierungs- und KI-Anwendungen
- Digitalisierung von Produktions- und Geschäftsprozessen
- Cybersicherheit und Schutz kritischer Unternehmensdaten
- Digitalisierung von Wertschöpfungs- und Lieferketten
- Deep-Tech-Gründungen und technologieorientierte Start-Ups
- Wachstums- und Skalierungsfinanzierungen innovativer Unternehmen
Ländlicher Raum, Strukturwandel und Stadtentwicklung
Die Wettbewerbsfähigkeit von Regionen wird nicht allein durch wirtschaftliche Faktoren bestimmt. Ebenso entscheidend sind attraktive Lebensbedingungen, leistungsfähige öffentliche Dienstleistungen sowie eine Sicherung der Daseinsvorsorge auch außerhalb der Ballungsräume. Dazu gehören außerdem leistungsfähige Verkehrsverbindungen und die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur, um auch zukünftig die Erreichbarkeit und Anbindung von Beschäftigten, Kunden und Wirtschaftsverkehr zu sichern. Besonders in Bezug auf den Strukturwandel bestehen weiterhin regionale Defizite bei der Verfügbarkeit leistungsfähiger digitaler Infrastrukturen.
Mögliche Schwerpunkte sind insbesondere:
Integrierte Regionalentwicklung (inkl. LEADER)
- Modernisierung von Straßen- und Schieneninfrastruktur (inkl. grenzüberschreitender Verkehrsverbindungen)
- Verbesserung der Anbindung von Wirtschafts- und Gewerbestandorten
- Intelligente Mobilitätslösungen und Verkehrssteuerung
Sicherung und Weiterentwicklung öffentlicher Mobilitätsangebote
- Revitalisierung von Industrie- und Brachflächen
- Entwicklung nachhaltiger Gewerbe- und Industriestandorte
- LEADER-Förderung auch für Klein- und Kleinstunternehmen erhalten
Strukturwandel
- Bedarfsgerechter und zukunftsorientierter Ausbau von Breitband- und
Mobilfunknetze
- Regionale Daten- und Cloudinfrastruktur
Energie, Umwelt und natürliche Ressourcen
Eine sichere, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung ist eine zentrale Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Sachsen. Die Transformation der Energiesysteme erfordert erhebliche Investitionen in Infrastruktur, Versorgungssicherheit und Energieeffizienz. Ziel muss es sein, Unternehmen langfristig eine verlässliche, wettbewerbsfähige und zukunftsgerichtete Energieversorgung zu ermöglichen. Viele handwerkliche und industrielle Betriebe leisten außerdem beispielsweise durch Reparaturen und Instandhaltung sowie Recycling ihren eigenen Beitrag zum Schutz von Ressourcen und zur Kreislaufwirtschaft.
Mögliche Schwerpunkte sind insbesondere:
Energie- und Ressourceneffizienz
- Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und Dekarbonisierung
- Ausbau und Modernisierung der Energieinfrastruktur
- Netzkapazitäten für Strom, Wasserstoff und weitere Energieträger
- Großspeicher- und Flexibilitätslösungen
- Energieeffizienz und Abwärmenutzung
- Dezentrale Energieversorgungssysteme
Beschäftigung, Bildung und Soziales
Der Fach- und Arbeitskräftemangel in Verbindung mit dem demografischen Wandel entwickelt sich zunehmend zum größten Wachstumshemmnis der sächsischen Wirtschaft. Gleichzeitig verändern Digitalisierung, Dekarbonisierung und technologische Innovationen die Qualifikationsanforderungen vieler Berufe grundlegend. Die Sicherung und zukunftsgewandte Entwicklung von Fachkräften muss daher als wesentliche Zukunftsaufgabe verstanden werden. Die berufliche Bildung spielt dabei eine zentrale Rolle.
Mögliche Schwerpunkte sind insbesondere:
Stärkung der Beruflichen Bildung
- Stärkung der dualen Ausbildung
- Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung
- Umschulungs- und Anpassungsqualifizierungen in Transformationsbranchen
Investitionen in die Bildungsinfrastruktur
- Sowohl in bauliche als auch digitale Infrastruktur
Maßnahmen zur Integration ausländischer Menschen, Jugendlicher, Gefangener und Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt
- Gewinnung internationaler Fachkräfte
- Internationale Talente- und Bindungsprogramme
Resilienz und Krisenvorsorge
Die strategische Förderung von Resilienz und Krisenvorsorge bildet nicht nur aktuelle politische und weltwirtschaftliche Veränderungen ab, sondern steht auch für wirtschaftliche Transformation und eine offene Auseinandersetzung mit der Zukunft Sachsens. Neben dem Bevölkerungsschutz und der inneren Sicherheit darf nicht die Bedeutung der betrieblichen Resilienz und Vorsorge außer Acht gelassen werden. Besonders in Hinblick auf kritische Infrastruktur und Vorsorge spielen Unternehmen dabei sowohl als wirtschaftliche als auch soziale Akteure eine zentrale Rolle.
Mögliche Schwerpunkte sind insbesondere:
Bevölkerungsschutz
- Resilienz kritischer Infrastrukturen
Betriebliche Resilienz
- Cybersicherheit und physischer Schutz von Unternehmen vor möglichen Angriffen
Förderkontinuität und Planungssicherheit
Zum Jahreswechsel 2027/2028 darf keine Förderlücke entstehen. Wir regen an, bewährte Förderangebote nahtlos fortzuführen oder rechtzeitig Anschlussregelungen zu schaffen, damit Unternehmen ihre Vorhaben verlässlich planen können. Für kleine Vorhaben sollten die Spielräume der De-minimis-Verordnung und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) großzügig genutzt werden.
Schlussbemerkung
Um Wertschöpfung und Beschäftigung langfristig zu sichern, müssen Unternehmen ihre Geschäftsmodelle weiterentwickeln, Innovationen schneller in die Praxis überführen, neue Märkte erschließen und ihre Produktivität steigern können. Dafür braucht es verlässliche Rahmenbedingungen, ausreichend gut ausgebildete Fachkräfte, wettbewerbsfähige Energiepreise sowie ein investitionsfreundliches Umfeld. Defizite bei Erreichbarkeit, Energieversorgung, Breitband- und Mobilfunknetzen sowie langwierige Genehmigungsund Verwaltungsverfahren beeinträchtigen zunehmend die Standortattraktivität.
Umso wichtiger ist der Beitrag, welchen verlässliche und langfristig stabil planbare Förderprogramme für die sächsische Wirtschaft leisten können. Die Vereinfachung und Verschlankung der Programmstruktur müssen sich an den Bedarfen der Unternehmen und Gründer ausrichten. Dabei ist auf eine ausreichende Mittelausstattung der Programme und die Einbeziehung von Klein- und Kleinstunternehmen zu achten. Fixe Schwellenwerte für Vorhabenbereiche würden hingegen dieser Betriebsgrößenoffenheit und bedarfsgerechte Unternehmensförderung widersprechen.

