Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
© Schmidtfoto-Chemnitz

Stellungnahme zur Neufassung der Richtlinie GRW-RIGA 2026

Die Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern hat Stellung genommen zur Neufassung der Förderrichtlinie GRW-RIGA:

Das Bild zeigt das Logo der Arbeitsgemeinschaft der drei sächsischen Handwerkskammern Chemnitz, Dresden und zu Leipzig.

Die Handwerkskammern begrüßen ausdrücklich das Ziel, die wirtschaftliche Dynamik in Sachsen durch eine Modernisierung der Investitionsförderung zu stärken und bürokratische Hürden abzubauen.

Im Nachgang zur Prüfung des Entwurfs der Neufassung nehmen die Kammern wie folgt Stellung:

Branchenausschlüsse und förderfähige Handwerke (Nummer1):

Die grundsätzliche Aufhebung sächsischer Branchenausschlüsse, um Wettbewerbsgleichheit zu schaffen, ist ein positives Signal. Dennoch sieht man Klärungsbedarf bei der Abgrenzung.

Es wird vorgeschlagen, die für das Handwerk relevanten förderfähigen Branchen auf Basis der WZ-Klassifizierung 2025 in einer Anlage zur Richtlinie eindeutig zu definieren.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass künftig der Groß- und Einzelhandel sowie die Rüstungsindustrie umfassend förderfähig sein sollen, während essenzielle Gewerke wie Straßen- und Tiefbau, Elektroinstallation oder SHK (WZ 41–43) weiterhin ausgeschlossen bleiben. Hier fordert man eine kritische Prüfung der Prioritätensetzung. Dies verdeutlicht sich auch beim Ausschluss von zum Beispiel dem Kfz-Handwerk. Der Ausschluss von Kfz-Werkstätten bleibt problematisch, da hier im Zuge der E-Mobilität hoher Investitionsbedarf besteht und für eine flächendeckende Versorgung auch zu vermuten erscheint.

Vereinfachte Förderzugänge und Produktivität (Nummer 3 und  4):

Die Einführung des dritten Kriteriums (Produktivitätssteigerung bei gleichbleibender Beschäftigung) wurde von den Handwerkskammern schon lange gefordert und ist eine praxisnahe Reaktion auf den Fachkräftemangel. Um diesen Zugang über die Befristung 2028 hinaus zu sichern, schlagen die Kammern eine Evaluation bereits im ersten Halbjahr 2028 vor.

Die neue 5-Prozent-Hürde bei KMU-Investitionen wirft Fragen auf: Genügt rechnerisch auch die Schaffung von Teilzeitstellen (z. B. 0,5 VZÄ bei 10 MA), um die Quote zu erfüllen, oder ist zwingend eine Vollzeitstelle erforderlich?

Rationalisierungsmaßnahmen und Kostenentwicklung (Nummer 5):

Dass Rationalisierungsvorhaben in den Blick genommen werden müssen, da der Aufbau von Beschäftigung nicht mehr zeitgemäß ist, wird geteilt. Die Anpassung der Kappungsgrenzen für förderfähige Kosten pro Arbeitsplatz an die allgemeine Kostensteigerung wird begrüßt.

Lohnkostenförderung (Nummer 7):

Die Vereinfachung des Fördervollzugs durch die Heranziehung der Bruttolöhne als Hochwertigkeitskriterium wird ebenso begrüßt. Die Arbeitsgemeinschaft hält jedoch die Obergrenzen (45.000 EUR bis 80.000 EUR) für zu gering, wenn es um Betriebe mit überdurchschnittlicher Qualifikation oder hohem Innovationspotenzial geht. Hier sollte eine Anhebung der Deckelungen geprüft werden, um im Wettbewerb um Spezialisten attraktiv zu bleiben.

Ausbildung als Zukunftsanker (Nummer 9):

Die Nichtübernahme der Regelung zur Doppelanrechnung von Ausbildungsplätzen wird entschieden abgelehnt. Das Handwerk hat die Ausbildungsleistung zuletzt deutlich gesteigert. Die Begründung, es bestünde ein Überangebot an Plätzen, die kaum besetzt werden können, entspricht nicht der Realität der ausbildungsaktiven Handwerksbetriebe. Es wird gefordert, die Doppelanrechnung als Zeichen der Wertschätzung für ausbildende Betriebe – zumindest optional für das Handwerk – beizubehalten.

Umgang mit gebrauchten Wirtschaftsgütern (Nummer 10):

Grundsätzlich sind gebrauchte Wirtschaftsgüter nicht förderfähig, da sie oft technisch veraltet sind und Umsetzungsschwierigkeiten bereiten. Dennoch regt man eine Differenzierung an.

Im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit (Flächenschonung) und der wirtschaftlichen Vernunft sollte der Erwerb von Bestandsimmobilien (zum Beispiel bis zu einem Alter von 10 Jahren) förderfähig sein, um die Umnutzung gegenüber dem Neubau nicht zu benachteiligen. Die Sanierung oder Umnutzung von Bestandsimmobilien ist oft ökologisch sinnvoller als ein Neubau auf der „grünen Wiese“. Der Werterhalt ist hier höher als bei Maschinen, und die Umnutzung ist im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit.

Entbürokratisierung und Nachhaltigkeit (Nummer 12):

Die Abschaffung der sächsischen ökologischen Nachhaltigkeitskriterien zugunsten einer allgemeinen Klausel wird im Sinne der Einfachheit begrüßt.

Die Handwerkskammern geben jedoch zu bedenken, dass die bisherigen sozialen Kriterien (angemessene Entlohnung) in der handwerklichen Praxis in der Vergangenheit kein Hindernis darstellten, sondern Qualitätsstandards gesichert haben. Eine Entbürokratisierung darf nicht zu einem „Race to the bottom“ bei den Arbeitsbedingungen führen. Die Integration der ökologischen Nachhaltigkeit in eine allgemeine Klausel vereinfacht das Verfahren. Man bedauert den Wegfall der Bonusförderung für „erweiterte ökologische Nachhaltigkeit“ (zum Beispiel via Umwelt- und Klimaallianz Sachsen). Die Begründung „Vermeidung von Gold-Plating“ greift hier zu kurz: Eine Förderung sollte Vorreiter motivieren, statt lediglich den gesetzlichen Mindeststandard abzubilden. Ein „Aufruf zum Stillstand“ durch Streichung dieser Anreize schadet der langfristigen Resilienz der Betriebe.

Wie genau soll der Nachweis der neuen Nachhaltigkeitsklausel im Antragsverfahren ohne bürokratischen Mehraufwand erbracht werden?

Grenzbonus, Eigenanteil und Kriterien Guter Arbeit (Nummer 14 bis 16):

Die Wiedereinführung des Grenzbonus (5 %) in den Landkreisen, die an Polen oder die Tschechische Republik grenzen, ist ein richtiger Anreiz, der zwingend auch für das Handwerk gelten muss.

Wie wird die Tarifbindung konkret abgefragt? Es wird gefordert, dass auch tarifgleich zahlende Innungsbetriebe diesen Bonus erhalten können, um keine Wettbewerbsverzerrung zulasten des Handwerks zu schaffen.

Der Wegfall des obligatorischen Eigenanteils von 10 % sowie die geplante einheitliche Verwaltungspraxis bei Verstößen sind hervorragende Maßnahmen zur Verschlankung der Prozesse.

Der Entwurf enthält viele richtige Ansätze zur Entfesselung der sächsischen Wirtschaft. Es wird jedoch um Berücksichtigung der handwerksspezifischen Bedarfe bei der Branchenabgrenzung gebeten, der Würdigung der Ausbildungsleistung und der Klärung der Kriterien Guter Arbeit.