Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Stellungnahme zur SMK-JTF-Richtlinie Stärkung berufsbildender Schulen 2021-2027

Die Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern hat Stellung genommen zur JTF-Richtlinie Stärkung berufsbildender Schulen 2021-2027 des Sächsischen Staatsministerium für Kultus:

Die sächsischen Handwerkskammern unterstützen den Vorstoß des Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) zur Förderung investiver und nichtinvestiver Maßnahmen, die einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt und zum Ausbau einer hochwertigen Bildungsinfrastruktur der beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildung und zur Fachkräftesicherung in der Gebietskulisse des JTF leisten sollen. Mit der geplanten hohen Förderquote von bis zu 90 Prozent wird der Bedeutung der beruflichen Bildung gebührend Rechnung getragen.

I. Ausstattung von Fachkabinetten

1. Gegenstand der Förderung

Unter Punkt 1.2. stehen die Bildungsgänge in den jeweiligen Zukunftsthemen und Zukunftsfeldern der Reviere im Fokus der Förderung. Hier wäre die Auflistung der förderfähigen Zukunftsthemen und Zukunftsfelder sinnvoll.

III. Lehrkräftefortbildungen

2. Zuwendungsempfänger

Nach der Beschaffung von Fachkabinettsausstattung werden in der Regel zahlreiche Schulungen für das Ausbildungspersonal der berufsbildenden Schulen erforderlich, die meist nur durch die einschlägigen Hersteller angeboten werden können. Unter diesem Punkt sollten daher auch die Herstellerschulungen Berücksichtigung finden und entsprechend gefördert werden.

Es empfiehlt sich weiterhin, die berufsbildenden Schulen selbst als Zuwendungsempfänger zu benennen, da diese am besten den Fortbildungsbedarf erkennen und eigenverantwortlich die Fortbildungen des Schulpersonals vor Ort organisieren können.

Zusätzlich zu den oben genannten Anmerkungen bittet ma um Berücksichtigung folgender Schwerpunkte bzw. Fragestellungen in der förderpolitischen Ausrichtung:

Der Aufbau von Doppelstrukturen und Konkurrenz zwischen berufsbildenden Schulen und den überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) müssen unbedingt vermieden werden. Dabei gilt es aus Sicht der sächsischen Handwerkskammern folgende Grundsätze zu beachten:

  • Berufsbildenden Schulen müssen die zu vermittelnden Inhalte gegenüber den ÜBS schärfen. Der Schwerpunkt der berufsbildenden Schulen liegt auf der Vermittlung theoretischer Grundsätze mit maximal 25 Prozent Praxisanteilen.
  • Die Vermittlung der Lehrinhalte durch die berufsbildenden Schulen dient der theoretischen und praxisbezogenen Vorbereitung der Auszubildenden auf die überbetriebliche Lehrunterweisung (ÜLU) beziehungsweise die betriebliche Ausbildung.
  • Berufsbildende Schulen, ÜLU und Betrieb müssen Hand in Hand agieren und sich gegenseitig ergänzen und nicht in Konkurrenz zueinander treten.
  • Technische Ausstattung im großen Maßstab (Maschinenparks, zum Beispiel programmgesteuerte Drehmaschinen oder UV-Drucker) gehören an die ÜBS zur Durchführung der überbetrieblichen Lehrunterweisung beziehungsweise in die Verbundausbildung. Zu diesem Zweck gibt es seitens Bund und Länder schon eine Förderkulisse. In einem System der dualen Berufsausbildung, welches aufeinander aufgebaut und durch verschiedene Bildungsakteure bestritten wird, kann jeder Euro nur einmal ausgegeben werden.

Darüber hinaus stellt sich für die sächsischen Handwerkskammern die zentrale Frage nach der auskömmlichen Ausfinanzierung der berufsbildenden Schulen außerhalb der Förderregionen. Die in Aussicht gestellte Förderung für die berufsbildenden Schulen in den Braunkohleregionen wird die geförderten Schulen gegenüber denen außerhalb der Region erheblich bevorteilen. Berufsbildende Schulen außerhalb der Braunkohleregionen haben gleichermaßen einen erheblichen Bedarf an Zuwendungen zur Beschaffung von technischer Ausstattung und für die Fortbildung ihrer Lehrkräfte. Der Bedarf entsteht auch dort in den Zukunftsthemen Elektrotechnik und Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Aus diesem Grunde fordern die Kammern für die berufsbildenden Schulen außerhalb der Braunkohleregionen geeignete Kompensationsleistungen.

Die Unterbringungssituation der Auszubildenden an den Berufsschulstandorten darf keinesfalls unberücksichtigt bleiben: Eine Vielzahl von Auszubildenden, die teilweise noch nicht volljährig sind, sind aufgrund langer Schulwege einer hohen Belastung ausgesetzt. Die langen Schulwege führen insgesamt zu einer Benachteiligung dieser Auszubildenden gegenüber Auszubildenden mit kürzeren Wegen oder gegenüber Studenten hinsichtlich ihrer Lebens- und Lernsituation. Sie gefährden den Lernerfolg.

Die Betriebe des Handwerks geben klar an, dass lange Schulwege und fehlende Unterkünfte am Berufsschulstandort Auswirkungen auf die Berufswahl haben. Im schlimmsten Fall führen ungenügende Situationen zu Absagen bei Ausbildungsverträgen und behindern damit die Ausbildung und Fachkräftegewinnung. Umso wichtiger ist es, dass an den Berufsschulstandorten ausreichend geeignete und betreute Unterkunftsmöglichkeiten für die Auszubildenden vorhanden sind, sei es durch Wohnheime oder Jugendgästehäuser. Pensionen und Ferienwohnungen sind hingegen für die Jugendlichen nicht geeignet und schlicht zu teuer. Investitionen der Schulträger in die Schulinfrastruktur an den Berufsschulstandorten sind weiter dringend notwendig. Neben den geförderten Investitionen in die technische Ausstattung braucht es daher auch die Investitionen in zielgruppengerechte Unterkünfte. Deswegen fordert man zusätzlich die Aufnahme der Förderung zur Schaffung von Wohnraum für Auszubildende, der dazugehörigen Infrastruktur sowie der ÖPNV-Anbindung in diese Richtlinie.

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