In letzter Zeit erreichen die Handwerkskammern Anfragen der Mitgliedsbetriebe, die auf Herausforderungen für die Mitarbeiterschaft im Zuge des Klimawandels – insbesondere aktuell Hitze – hinweisen und Vorschläge unterbreiten, wie hierauf von staatlicher Seite reagiert werden könnte.
Unter anderem gab es dabei die Idee eines steuerfreien Hitzezuschlags. Grundsätzlich ist die Idee der Betriebe eines steuerfreien Zuschlags zu begrüßen. Den Kammern bekannt, dass es bereits Erschwerniszuschläge in Deutschland gibt, die Arbeitnehmer erhalten können, wenn sie außergewöhnlichen körperlichen, gesundheitlichen oder psychischen Belastungen während ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind oder bei ihrer Arbeit besondere Gefahren bestehen. Diese sind aber eben nicht steuer- und abgabenfrei. Geregelt wird die Zahlung der Erschwerniszuschläge durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder im individuellen Arbeitsvertrag.
Um die Zuschläge steuer- und abgabenfrei zu machen, müssten auf Bundesebene entsprechende gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden. Angesichts knapper Kassen und aufgrund der bisherigen Bestrebungen einer Steuerreform seitens der aktuellen Bundesregierung ist dies allerdings ein langwieriges Verfahren. Doch mit Blick auf die erwartbaren immer heißer werdenden Sommer wäre daher eine Anpassung der Erschwerniszuschläge bei Steuern und Abgaben ein richtiger Schritt, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine entsprechende Entlastung zukommen zu lassen.
Man erachtet aber nicht nur die direkte Mitarbeiter-Unterstützung als wichtigen Schritt, sondern vielmehr auch vorbeugende Maßnahmen in den Betrieben. Zielführend könnten daher steuerfreie Investitionen in die Betriebsinfrastruktur zum Hitzeschutz sein.
Die Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern würde es daher begrüßen, wenn der Zentralverband des Deutschen Handwerks im Rahmen der Interessenvertretung hier die Initiative ergreift und gegenüber Bundesregierung und Bundestag entsprechende Vorschläge einbringt.

