Der Deutsche Bundestag hat am 23. April 2026 in zweiter und dritter Lesung das Vergabebeschleunigungsgesetz verabschiedet. Mit Blick auf die Verabschiedung im Bundesrat hatte sich die Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern bereits mit Schreiben vom 28. April 2026 an das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz gewandt und um Zustimmung gebeten.
Gegen erhebliche Widerstände war es auf Bundesebene gelungen, den Losgrundsatz zu erhalten und insbesondere die von kommunaler Seite geforderten Abweichungsmöglichkeiten eng einzugrenzen. Allerdings gibt es Initiativen der Verkehrsminister aus Nordrhein-Westfalen und Hamburg im Vorfeld der Bundesratsbefassung am 8. Mai 2026, die diesen Kompromiss jedoch wieder in Frage stellen. Konkret liegen im mitberatenden Verkehrsausschuss des Bundesrates Anträge beider Länder vor, die die erleichterte Gesamtvergaben („zeitliche Gründe“) auch schrankenlos für Mischfinanzierungen öffnen sowie den Erforderlichkeitsgrundsatz relativieren wollen.
Der im parlamentarischen Verfahren auf Bundesebene gefundene Kompromiss berücksichtigt bereits umfänglich die Wünsche der öffentlichen Auftraggeber nach Verfahrensbeschleunigung und Erleichterung. Für Handwerk und Mittelstand ist die jetzt gefundene Regelung tragfähig. Jede weitere Aufweichung der vom Bundestag beschlossenen Regelung ist schädlich und würde zu einer strukturellen Benachteiligung der regional ansässigen Unternehmen bei der Beteiligung an Infrastrukturvorhaben führen. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses wäre daher ein klares Misstrauenssignal gegenüber Handwerk und Mittelstand und muss unterbleiben.
Die drei Handwerkskammern bitten daher in dem Schreiben darum, der Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zuzustimmen und das Gesetz in der vom Bundestag beschlossenen Form zu beschließen.

