
Klimaanlagen im Kfz M1/M2
Für Arbeiten an Kfz-Klimaanlagen benötigen Sie nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung und der EU-F-Gase-Verordnung (EU 2024/573) einen offiziellen Sachkundenachweis (Klimaschein). Dieser ist zwingend für die Wartung, Reparatur und das Befüllen vorgeschrieben. Die Schulungen umfassen den sicheren Umfang mit Kältemitteln (z.B. R134a, R1234yf), gesetzliche Neuerungen und praktische Übungen.
Die Sachkundenachweise nach der alten Klima-Verordnung (VO (EG) Nr. 307/2008) behalten ihre Gültigkeit bis zum Stichtag 12. März 2029. Nach diesem Zeitpunkt müssen die Mitarbeiter eine Auffrischungsschulung nach der aktuellen F-Gas-Verordung (EU) Nr. 2024/573 sowie DVO EU 2025/1893 absolvieren, um auch nach diesem Termin weiter an PKW-Klimaanlagen arbeiten zu dürfen. Erstschulungen zum Erwerb der Sachkundebescheinigungen M1/M2, M3 erfolgen ab dem 9. Oktober 10.2026 nach neuer Durchführungsverordnung! Spätestens nach sieben Jahren müssen die in den Sachkundeschulungen (M1/M2, M3) erworbenen Kenntnisse aufgefrischt werden.
Mit bestandener Prüfung sind Sie berechtigt folgende Tätigkeiten an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen durchzuführen:
- Diagnose, Wartungs- und Reparaturarbeiten
- Dichtheitskontrollen sowie Rückgewinnung von Kältemitteln
- Fachgerechter Umgang mit Kältemitteln
Die Sachkundenachweise nach der alten Klima-Verordnung (VO (EG) Nr. 307/2008) behalten ihre Gültigkeit bis zum Stichtag 12. März 2029. Nach diesem Zeitpunkt müssen die Mitarbeiter eine Auffrischungsschulung nach der aktuellen F-Gas-Verordung (EU) Nr. 2024/573 sowie DVO EU 2025/1893 absolvieren, um auch nach diesem Termin weiter an PKW-Klimaanlagen arbeiten zu dürfen. Erstschulungen zum Erwerb der Sachkundebescheinigungen M1/M2, M3 erfolgen ab dem 9. Oktober 10.2026 nach neuer Durchführungsverordnung! Spätestens nach sieben Jahren müssen die in den Sachkundeschulungen (M1/M2, M3) erworbenen Kenntnisse aufgefrischt werden.
Mit bestandener Prüfung sind Sie berechtigt folgende Tätigkeiten an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen durchzuführen:
- Diagnose, Wartungs- und Reparaturarbeiten
- Dichtheitskontrollen sowie Rückgewinnung von Kältemitteln
- Fachgerechter Umgang mit Kältemitteln
Zielgruppe
Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem kraftfahrzeugtechnischen Beruf
Inhalte
- Bedeutung der Europäischen F-Gase-Verordnung
- Rechtliche Grundlagen
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Technologie der Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen
- Reparatur- und Wartungsarbeiten an Kfz-Klimaanlagen
- Aufbau von Klimaanlagen-Servicegeräten (R134a, R1234yf)
- Rückgewinnung von Kältemitteln (R134a, R1234yf, R407C)
- Abschlussprüfung
Abschluss
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Sachkundebescheinigung der TAK (Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes GmbH) und der Handwerkskammer Chemnitz.