
Klimaanlagen im Kfz
Nach § 5 Absatz 1 Nr. 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung müssen alle Personen, die an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen Wartungs- beziehungsweise Reparaturarbeiten, Dichtheitskontrollen und Rückgewinnung durchführen, einen Sachkundenachweis erwerben. Die Mindestanforderungen an die Sachkundeschulung sind in der Verordnung (EG) Nr. 307/2008 beschrieben.
Zielgruppe
Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem kraftfahrzeugtechnischen Beruf.
Bitte den Gesellenbrief mit der Anmeldung einreichen!!
Inhalte
- Physikalische und technische Grundlagen
- Funktion und Aufbau der Klimaanlagen
- Kältemittel, Kreislauf und Regelverhalten
- Klimaanlagenelektronik und -steuerung
- Evakuieren und Befüllen der Klimaanlage
- Fehlersuche, Wartung und Service
- Gesetze und Vorschriften
- Abschlussprüfung
Abschluss
Zertifikat der Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (TAK)