Wiki: Ausbildungsordnung

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Eine Ausbildungsordnung regelt die Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Die Grundlage dazu sind im Berufsbildungsgesetz geregelt.

"(1) Die Ausbildungsordnung hat festzulegen

  1. die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, der anerkannt wird,
  2. die Ausbildungsdauer; sie soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen,
  3. die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild),
  4. eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsrahmenplan),
  5. die Prüfungsanforderungen." (BBiG, § 5 Abs. 1 Ausbildungsordnung)