Wiki: Aufstiegsbafög

« zurück

Bei einer Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), kurz Aufstiegs-BAföG, können Ihnen sowohl die Lehrgangs- als auch die Prüfungsgebühren für Ihre Teilnahme an Aufstiegslehrgängen gefördert werden. (Änderungen ab 1.8.2020)

Die Förderung besteht zu 50 Prozent aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und zu 50 Prozent aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Wenn Sie die Prüfung erfolgreich bestehen, können Ihnen auf Antrag weitere 50 Prozent des Darlehens von der Rückzahlung erlassen werden. Im Ergebnis wären nur noch 25 Prozent der Gebühren von Ihnen selbst zu tragen. Die Förderung erfolgt dabei ohne Berücksichtigung Ihres Einkommens oder Ihres Vermögens. Entstehen Ihnen Materialkosten für das Meisterstück oder die Prüfungsarbeit ist auch dafür eine Förderung möglich.

Bei Vollzeitmaßnahmen wird der Unterhaltsbeitrag als 100 prozentiger Zuschuss abhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt. Für Alleinerziehende gibt es zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschuss.

Hinweis: Planen Sie eine Existenzgründung können darüber hinaus 100 Prozent vom Restdarlehen der Maßnahmekosten mit vereinfachten Voraussetzungen erlassen werden.

Allgemeine Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.

Weitergehende Informationen und eine individuelle Beratung zu den Fördermöglichkeiten Ihrer Weiterbildung bei der Handwerkskammer Chemnitz erhalten Sie bei:

Handwerkskammer Chemnitz
Birgit Schönherr-Hahn
Tel. 0371 5364-150
Fax 0371 5364-516

Das Aufstiegs-BAföG wird vom Bund und den Ländern finanziert. Änderungen vorbehalten, sowie vorbehaltlich der aktuellen Förderbedingungen und der Zusage durch den Fördermittelgeber.