
Abschluss- und Gesellenprüfung im Handwerk
Am Ende der Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf stehen die Gesellen- oder Abschlussprüfungen. Diese finden zweimal im Jahr statt, jeweils im Sommer (Juni - August) und im Winter (Dezember - Februar).
In der Ausbildungsverordnung des betreffenden Ausbildungsberufes sind u.a. die Prüfungen geregelt.
Je nach Ausbildungsberuf wird zwischen einer Gesellen- und Abschlussprüfung mit einer Zwischenprüfung und einer gestreckten Gesellen- und Abschlussprüfung unterschieden.
Die gestreckte Gesellen- und Abschlussprüfung besteht aus zwei zeitlich getrennten Teilen (Teil I und Teil II). Dabei ersetzt der Teil I die Zwischenprüfung. Das Gesamtergebnis der gestreckten Gesellen- und Abschlussprüfung setzt sich aus den gewichteten Ergebnissen des Teil I und Teil II zusammen.
Nachfolgend finden Sie weitere wesentliche Hinweise
Zulassungsvoraussetzung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
- seine vorgeschriebene Ausbildungszeit absolviert hat (siehe entsprechende Ausbildungsordnung), d. h. aktive Teilnahme an allen vorgeschriebenen Maßnahmen
- an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung/Gesellen- oder Abschlussprüfung Teil 1 teilgenommen hat
- seine Ausbildungsnachweise geführt hat
- mit seinem Lehrverhältnis in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer eingetragen ist
- die Anmeldung fristgerecht eingereicht hat
Hinweis:
Die Einladung wird ca. 4 Wochen vor dem ersten Prüfungstag an den Ausbildungsbetrieb versandt. Dieser ist verpflichtet, die Einladung an den Prüfungsteilnehmer weiterzureichen.
Anmeldung zur Prüfung
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt durch die Handwerkskammer Chemnitz an den Ausbildungsbetrieb. Für die Anmeldung selbst ist der Lehrling verantwortlich.
Beachten Sie bitte: Ohne die fristgemäß eingereichte Anmeldung zur Prüfung kann keine Prüfungsteilnahme erfolgen.
Anmeldeformulare
Anmeldung Gesellen-/Abschlussprüfung
Anmeldung Gesellenprüfung - Friseur
Anmeldung Abschlussprüfung - Automobilkaufmann/-frau und Kaufmann/-frau für Büromanagement
Prüfungstermine
Die Handwerkskammer Chemnitz hat zwei Prüfungszeiträume für die Gesellen-/Abschlussprüfungen festgelegt. Die Prüfungstermine befinden sich im Regelfall in diesen Zeiträumen.
Unsere Prüfungszeiträume sind:
- Gesellen-/ Abschlussprüfungen bzw. Teil 2 Gesellen-/ Abschlussprüfungen Winter
Der Prüfungszeitraum erstreckt sich vom 01.12. – 28.02. d. J. - Zwischenprüfung/Teil 1 Gesellenprüfung
Der Prüfungszeitraum erstreckt sich vom 01.04. - 30.06. d. J. - Gesellen-/ Abschlussprüfungen bzw. Teil 2 Gesellen-/Abschlussprüfungen Sommer
Der Prüfungszeitraum erstreckt sich vom 01.06. - 31.08. d. J.
Die aktuellen Prüfungstermine der schriftlichen Prüfungsteile von ausgewählten Berufen finden Sie in dieser Auflistung.
Vorzeitige Prüfung
Einen Antrag auf vorzeitige Zulassung kann grundsätzlich jeder Lehrling stellen, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
- Eine vorzeitige Zulassung ist gerechtfertigt, wenn der Auszubildende sowohl in der Praxis (Betrieb) als auch in der Berufsschule (Durchschnittsnote aller prüfungsrelevanten Fächer oder Lernfelder) überdurchschnittliche Leistungen nachweist.
- Überdurchschnittliche Leistungen liegen in der Regel vor, wenn das letzte Zeugnis der Berufsschule in den prüfungsrelevanten Fächern oder Lernfeldern einen Notendurchschnitt besser als 2,49 enthält und die praktischen Ausbildungsleistungen als überdurchschnittlich bzw. besser als 2,49 bewertet werden.
- Neben dem Zeugnis der Berufsschule sind für den Nachweis das Leistungszeugnis oder eine entsprechende Bescheinigung des ausbildenden Betriebs und die Vorlage der Zwischenprüfungsbescheinigung oder der Bescheinigung des Ergebnisses des ersten Teils der Abschlussprüfung erforderlich.
- Der Antrag wurde fristgerecht eingereicht.
- Die Mindestlehrzeit wurde absolviert.
Entsprechend den Ausbildungszeiten je Beruf sind die Mindestlehrzeiten:
| Regelausbildungsdauer | Mindestdauer der Ausbildung |
|---|---|
| 3 1/2 Jahre | 24 Monate |
| 3 Jahre | 18 Monate |
| 2 Jahre | 12 Monate |
Abgabefristen für einen Antrag auf vorzeitige Zulassung:
Der Antrag muss rechtzeitig zur Entscheidung eingereicht werden. Die Gründe hierfür liegen in der Organisation und Absicherung der Prüfungen.
Für Ausbildungsberufe, welche durch einen Prüfungsausschuss der HWK Chemnitz geprüft werden, gelten die nachfolgenden Abgabefristen:
- bis 15.12. des Jahres für Prüfungen im Sommer des nächsten Jahres (01.06. - 31.08. des Jahres)
- bis 01.07. des Jahres für Prüfungen im Winter (01.12. - 28.02. des Jahres)
Für Ausbildungsberufe, welche nicht durch einen Prüfungsausschuss der HWK Chemnitz geprüft werden, gelten die nachfolgenden Abgabefristen:
- bis 01.12. des Jahres für Prüfungen im Sommer des nächsten Jahres
- bis 01.05. des Jahres für Prüfungen im Winter
Die Höhe der anfallenden Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Chemnitz.
Wiederholungsprüfung
Haben Sie die Prüfung nicht bestanden, können Sie diese zweimal wiederholen. Bereits bestandene Prüfungsteile oder -fächer müssen Sie nicht erneut ablegen, wenn Sie sich innerhalb von 2 Jahren zur nächsten Prüfung anmelden (Anmeldung zur Wiederholungsprüfung).
Wir empfehlen Ihnen bei einer nicht bestanden Prüfung eine Lehrvertragsverlängerung. Besprechen Sie die Verlängerung mit Ihrem Betrieb und reichen diese in der Handwerkskammer Chemnitz ein.
Bei Fortführung des Lehrvertrages besteht Berufsschulpflicht. Haben Sie die Kenntnisprüfung bestanden, können Sie eine Befreiung von der Berufsschulpflicht beim Landesamt für Schule und Bildung beantragen.
Zeugnis verloren
Sie haben Ihr Prüfungszeugnis und Ihren Gesellenbrief/Urkunde verloren?
Kein Problem. Wir stellen Ihnen gern eine Zweitschrift Ihrer Dokumente aus.
Senden Sie uns einfach eine E-Mail mit folgenden personenbezogenen Daten zu:
- Name, ggf. Geburtsname
- Geburtsdatum
- aktuelle Anschrift
- Abschlussjahr Ihrer Berufsausbildung
- erlernte Beruf
- Ausbildungsbetrieb
Oder rufen Sie uns an.
Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen
Sie haben Ihre Prüfungsergebnisse erhalten und diese sind anders ausgefallen als erwartet?
Nach Beendigung der Prüfung ist es möglich einen Antrag auf Einsichtnahme in die Prüfung zu stellen. Den Antrag reichen Sie bitte schriftlich und formlos in der Handwerkskammer Chemnitz ein.
Kosten
Die aktuellen Kosten rund um die Abschluss- und Gesellenprüfungen finden Sie im Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Chemnitz.
Berufsabschluss nachholen
Sind Sie schon längere Zeit in einem Beruf tätig und arbeiten erfolgreich in Ihrem Bereich? Haben jedoch bislang den entsprechenden Berufsabschluss nicht absolviert? Sie haben die Möglichkeit, dies mit einer externen Prüfung nachzuholen.
Voraussetzungen hierfür sind, dass Sie:
- das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in einem Beruf tätig waren oder
- anderweitig glaubhaft darlegen können, dass Sie über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen
Hierfür reichen Sie bitte einen formlosen, schriftlichen Antrag bei der Handwerkskammer Chemnitz sowie Nachweise der bisher ausgeführten Tätigkeiten (z. B. Arbeitszeugnisse, Lehrgangszertifikate,...) ein.
Ein Mitarbeiter wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzten und das weitere Vorgehen besprechen.
Berufsspezifische Prüfungsinformationen
Nachfolgend stellen Abschluss- und Gesellenprüfungsausschüsse in ausgewählten Berufen Informationen für die bevorstehenden Abschluss- und Gesellenprüfungen bereit.
Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Zahntechniker/-in
Gesellenprüfung Teil 1:
- Nr. 1a - Planen Einorientieren
- Nr. 2a - Planen Kronenmodellation
- Nr. 3a - Planen partielle Prothese
- Nr. 4a - Planen adjustierte Aufbissschiene
- Nr. 10 - Einorientieren
- Nr. 11 - Kronenmodellation
- Nr. 12 - Partielle Prothese
- Nr. 13 - adjustierte Aufbissschiene
- Nr. 13a - Screenshots zur Prüfung
Gesellenprüfung Teil 2:
- Nr. 1 P - Planen Kombinationsprothese
- Nr. 2 P - Planen Totale Prothese
- Nr. 3a P - Planen dreigliedrige Frontzahnbrücke
- Nr. 3b P - Planen monolithische Molarenkrone
- Nr. 10 - Kombinationsprothese
- Nr. 11 - Totale Prothese
- Nr. 12 - dreigliedrige Frontzahnbrücke
- Nr. 13 - Monolithische Molarenkrone
Ansprechpartner:
Herr David Schulz
Telefon: 0371 5364-175