Wettbewerbe
Berufswettbewerbe bieten Junghandwerkerinnen und Junghandwerkern die Chance, ihre Exzellenz, ihre Passion für ihr Handwerk und im Wettbewerb ihr Können zu zeigen.
- PLW - Profis leisten was
PLW - Profis leisten was
Der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks ist eine Maßnahme im Rahmen der handwerklichen Berufsbildung. Bereits seit 1951 zeigen in vier Stufen die besten Lehrlinge ihr Können:
- Innungsebene
- Kammerebene
- Landesebene
- Bundesebene
Einzelne Wettbewerbe können zeitgleich stattfinden. Der beste Teilnehmer einer jeden Ebene qualifiziert sich für die nächste Ebene. In einigen ausgewählten Berufen finden sogar europäische Berufswettbewerbe statt, einige sogar weltweit.
Teilnahmeberechtigt für PLW sind Junghandwerker bzw. Junghandwerkerinnen, die- ihre Gesellenprüfung / Abschlussprüfung in der Zeit vom Winter des Vorjahres bis zum Sommer des Wettbewerbsjahres abgelegt haben und
- zum Zeitpunkt der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung nicht älter als 27 Jahre sind, also das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
- im Gesamtergebnis der Gesellenprüfung die Note "gut" (81 Punkte) erreicht haben, sofern nicht praktische und theoretische Prüfungsbereiche getrennt ausgewiesen werden. In diesem Fall muss das Ergebnis mindestens "gut" (81 Punkte) im praktischen und "befriedigend" (67 Punkte) im theoretischen Prüfungsbereich sein.
Die Meldung der Teilnehmer auf Innungs- und / oder Kammerebene erfolgt durch Ihre zuständige Handwerkskammer auf Grundlage der Prüfungsergebnisse. Sollten wir Sie noch nicht angesprochen haben oder haben Sie Fragen zum PLW, wenden Sie sich bitte an uns!
Ziele des Wettbewerbes
- die Vorzüge der betrieblichen Ausbildung herauszustellen, die Achtung vor der beruflichen Arbeit im Handwerk zu stärken und für das Handwerk überzeugend zu werben,
- die Öffentlichkeit auf die Bedeutung der Ausbildungsleistungen des Handwerks aufmerksam zu machen,
- begabte Lehrlinge, die im Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks als Preisträger hervorgehen, in ihrer beruflichen Entwicklung weiter zu fördern,
- die Tätigkeit der Ausbildungsberater, Lehrlingswarte, Gesellen- und Abschlussprüfungsausschüsse zu intensivieren und eine Hebung des allgemeinen Leistungs- und Prüfungsniveaus herbeizuführen, Erfahrungsmaterial für die weitere Verbesserung der Ausbildungsvorschriften zu gewinnen,
- den Ausbildenden in der Ausbildungsarbeit zu unterstützen und zu fördern,
- Maßnahmen für die Förderung auch der leistungsschwächeren Lehrlinge vorzubereiten
DatenschutzIm Rahmen der Organisation, Durchführung und Betreuung des Leistungswettbewerbs des Deutschen Handwerks werden sowohl teilnehmer- als auch betriebsbezogene Daten an die jeweiligen Fachstellen übermittelt. Hierfür muss jedoch zwingend eine Datenschutz-Einwilligungserklärung vorliegen.
Datenschutz-Einwilligungserklärung für Betriebe
Mit der Einwilligung zur Datenerhebung/-verarbeitung ergeben sich keine Handlungsnotwendigkeiten oder Verpflichtungen für Ihr Unternehmen. Es handelt sich lediglich um Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung Ihrer betrieblichen Angaben im Zusammenhang mit der Wettbewerbsplatzierung Ihres ehemaligen Auszubildenden.
Datenschutz-Einwilligungserklärung für Teilnehmer
Mit der Einwilligung zur Datenerhebung/-verarbeitung geht keine verbindliche Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb einher. Es handelt sich lediglich um eine Interessenbekundung und Ihr Einverständnis zur Weitergabe und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Die Einladung zu den Wettbewerben erfolgt durch den jeweiligen Fach- bzw. Innungsverband.
Weitere Informationen
- Die gute Form im Handwerk - Handwerker gestalten
Die gute Form im Handwerk - Handwerker gestalten
Parallel zum Leistungswettbewerb "PLW - Profis leisten was" wird in jedem Jahr der Wettbewerb „Die gute Form im Handwerk – Handwerker gestalten” durchgeführt.
Seit 1988 werden in gestaltenden Handwerken auf Bundesebene die besten Gesellinnen und Gesellen in zurzeit 40 verschiedenen Berufen ermittelt. Dabei kommt es vor allem auf die „ästhetische Qualität“ sowie die „schöpferische Phantasie“ an.
Teilnahmeberechtigt sind Junghandwerker, die zum Zeitpunkt ihrer Gesellenprüfung das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und mit mind. „gut“ in ihrer Fertigkeitsprüfung bewertet wurden.Ziele des Wettbewerbes
- die ästhetische Qualität von Produkten des Handwerks in der Ausbildung zu fördern,
- die schöpferische Phantasie sowie die Entwicklung zeitgerechter Produktlösungen mit traditionellen oder neuen Werkstoffen anzuregen,
- Erkenntnisse für die Entwicklung der Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Formgebung und Gestaltung zu gewinnen,
- begabte Lehrlinge, die im Wettbewerb als Preisträger hervorgehen, in ihrer beruflichen Entwicklung weiter zu fördern und
- die Öffentlichkeit auf die Bedeutung der Formgebung und Gestaltung in der handwerklichen Ausbildung aufmerksam zu machen.
Berufe
In zurzeit vierzig verschiedenen Ausbildungsberufen findet dieser überregionale Wettbewerb statt. Der Wettbewerb kann z.B. in den nachstehenden Handwerksberufen durchgeführt werden:
Goldschmied Silberschmied Vergolder Steinbildhauer Steinmetz Tischler Holzbildhauer Drechsler Maßschneider Metallbauer Maler und Lackierer Konditor
Eine Gesamtübersicht über die teilnehmenden Berufe finden Sie in der Richtlinie zum Wettbewerb.Weitere Informationen