Es sind Hände zu sehen, die Holz an einer Hobelbank bearbeiten.
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Zwischenprüfung/ Gesellenprüfung Teil 1

Je nach Ausbildungsberuf muss der Auszubildende eine Zwischenprüfung oder Gesellenprüfung Teil 1 ablegen. Es wird der erreichte Wissensstand der ersten 18 Monate der Ausbildung festgestellt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung bzw. Gesellenprüfung Teil 1 ist  Voraussetzung, um zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung zugelassen zu werden.

 

Zwischenprüfung

Anders als bei dem Teil 1 der Gesellenprüfung geht das Ergebnis der Zwischenprüfung nicht in das Endergebnis der Abschluss- bzw. Gesellenprüfung ein. Es wird hierbei lediglich der Leistungsstand festgestellt. Die Zwischenprüfung ist aber Zulassungsvoraussetzung für die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung.

Gesellenprüfung Teil 1

In einigen Berufen wird die Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt. Der Inhalt bezieht sich auf die ersten 18 Ausbildungsmonate der Ausbildungsordnung. Die Gesellenprüfung Teil 1 geht in das Gesamtergebnis der Gesellenprüfung ein. Die Gewichtung ist in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Welche Berufe das sind, können Sie in der Übersicht über die gestreckte Gesellen- und Abschlussprüfung nachlesen.

Anmeldung

Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt durch die Handwerkskammer Chemnitz an den Ausbildungsbetrieb.

Anmeldetermine:Frühjahr/ Sommer15. Februar des Jahres
 Herbst30. Juni des Jahres

Mit der Anmeldung  sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
  • ärztliche Nachuntersuchung
  • zusätzlich nur bei Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Teil 1 das Ausbildungsnachweisheft

 

 

 

Kosten

Die aktuellen Kosten für die Zwischen- / Gesellenprüfung Teil 1 entnehmen Sie dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Chemnitz.