Das Bild zeigt einen Konferenztisch auf dem einzelne Papierunterlagen mit Grafiken und Text liegen. Im Fokus des Bildes ist ein Kugelschreiber in Nahaufnahme, im Hintergrund sind verschwommen die Konturen eines Computers und von Stühlen erkennbar.
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Information zum elektronischen Berufsausweis (eBA)

Überblick

  • Verpflichtender Anschluss der Gesundheitshandwerke an die Telematikinfrastruktur (TI) bis 01.01.2026
  • Verpflichtende Teilnahme ab 1. Juli 2027 an der Patientenversorgung durch die eVerordnung
  • Die Anbindung an die TI erfordert:
    • einen personenbezogenen elektronischen Berufsausweis (eBA): berufliche Qualifikation zur Ausübung eines Gesundheitshandwerks und Eintragung in die Handwerksrolle als handwerklicher Betriebsleiter.
    • Eine betriebsbezogene Institutionskarte (SMC-B): Voraussetzung dafür ist die Eintragung in die Handwerksrolle

Die Versorgung im Gesundheitswesen soll durch digitale Lösungen effizienter gestaltet und der Behandlungs- sowie Therapiealltag vereinfacht werden. Hierfür sieht der Gesetzgeber Verbesserungen der medizinisch-digitalen Infrastruktur (sog. Telematikinfrastruktur, kurz TI) vor, die alle Akteure im Gesundheitswesen wie Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und künftig auch Gesundheitshandwerke miteinander vernetzt und eine schnelle, sichere Kommunikation ermöglicht.

Für die Handwerksbetriebe in den Gesundheitshandwerken wird die Nutzung ab 1. Januar 2026 verpflichtend sein.

Das betrifft alle qualifizierten Betriebsinhaber oder qualifizierten Betriebsleiter eines Betriebs eines Gesundheitshandwerks, die gemäß Nrn. 33 bis 38 der Anlage A zur Handwerksordnung in der Handwerksrolle eingetragen sind:

  • Augenoptiker
  • Hörakustiker
  • Orthopädietechniker
  • Orthopädieschuhmacher
  • Zahntechniker
  • Friseure (z.B. medizinisch indizierte Herstellung von Perücken)

Diese Betriebe müssen außerdem ab 1. Juli 2027 an der Patientenversorgung durch die eVerordnung teilnehmen. Für diese und weitere mögliche Tl-Anwendungen ist die elektronische Signatur mittels eBA somit obligatorisch.

Wesentlicher Bestandteil der TI sind beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA), die elektronische Verordnung (eVerordnung) und die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Um autorisiert und sicher die Tl und ihre medizinischen Anwendungen nutzen zu können, braucht es eine qualifizierte Zugangsvoraussetzung: den elektronischen Berufsausweis, kurz eBA.

Was ist der eBA?

Der eBA ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkartenformat zur persönlichen Authentifizierung und zur elektronischen Signatur von Tl-Anwendungen der Gesundheitshandwerke. Der Zugriff auf die medizinischen Anwendungen der Tl darf grundsätzlich nur durch berechtigte Personen erfolgen. Der Nachweis der Zugehörigkeit zum Beruf ist wie bei (Zahn-)Ärzten und Apothekern erfolgt deshalb über den elektronischen Heilberufsausweis.

Welche Informationen enthält der eBA?

In den Zertifikaten des eBA werden erforderliche personenbezogene Daten gespeichert. Dazu zählen neben dem vollständigen Namen und der Berufsgruppe, die Telematik-lD. Hierbei handelt es sich um eine eindeutig zugewiesene Nummer der berechtigten Person in der Tl.

Wie lange ist der eBA gültig?

Der eBA hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Vor Ablauf der fünfjährigen Gültigkeit sollte in einem angemessenen Zeitrahmen ein Folgeantrag für den eBA gestellt werden. Zudem kann ein Reserveausweis zeitgleich mit dem eigentlichen eBA oder zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden, um bei Verlust oder technischen Problemen der ursprünglichen Karte weiterhin an der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten teilnehmen zu können.

Herausgeber des eBA ist die für den Mitgliedsbetrieb zuständige Handwerkskammer.

Ab wann kann ich den eBA bei der Handwerkskammer Chemnitz beantragen?

Wir schaffen in 2025 für Sie mit unseren Dienstleistern die technischen Voraussetzungen für das Antragsverfahren, damit Sie ab 01.01.2026 startklar sein können. Über den Start des Antragsverfahrens werden wir Sie über die DHZ, Newsletter (soweit von Ihnen abonniert) oder auf unserer Internetseite rechtzeitig informieren.

Ansprechpartner in der Handwerkskammer Chemnitz sind die Mitarbeiterinnen der Handwerksrolle.

ZDH Flyer elektronischer Berufeausweis

zum Online-Antragsformular*

*Die Antragsformulare sind noch nicht aktiv und in der Vorbereitung. Sobald die Formulare freigeschalten sind, wird die Handwerkskammer entsprechend informieren.