Ausbildungsvertrag online

Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise zum Ausbildungsvertrag.
 

Schritt 1
Angaben zum Ausbildenden (Betrieb)
Schritt 2
Angaben zum Auszubildenden (Lehrling)
Schritt 3
Angaben zum Ausbildungsvertrag
Schritt 4
Angaben zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

Angaben zum Ausbildenden (Betrieb)

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Angaben zum/zur Auszubildenden (Lehrling)

Sorgeberechtigter 2 (bei geteiltem Sorgerecht)

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Angaben zum Ausbildungsvertrag

A

B

C

Verantwortliche/r Ausbilder/in

D

Monatliche Vergütung- Brutto im Ausbildungsjahr (richtet sich nach der tarifvertraglichen Regelung) ? Bei Tarifgebundenheit ist mindestens die tarifliche Ausbildungsvergütung zu zahlen

Fällt ein Ausbildungsbetrieb in den Anwendungsbereich mehrerer Tarifverträge (sog. Mischbetrieb) ist der Tarifverttrag maßgeblich, der der überwiegenden Arbeitszeit der Arbeitnehmer entspricht (Bundesarbeitsgericht 05.09.1990, BB 1991, 344).

Sofern keine Tarifregelung vorliegt, wird empfohlen, sich an einer branchenverwandten Vergütung zu orientieren oder sich an vergleichbare Tarife anzulehnen, jedoch mindestens 80% vom Tarif.

E

Arbeitszeit ? Die regelmäßige bzw. wöchentliche Arbeitszeit richtet sich bei Tarifgebundenheit nach dem Tarifvertrag.

Besteht keine Tarifgebundenheit, gilt für Jugendliche unter 18 Jahren max 8h täglich, max. 40h wöchentlich (§8 Abs. 1 JArbSchG)

Die betriebliche Regelarbeitszeit des Auszubildenden darf dabei nicht über die sonst betriebsübliche Regelarbeitszeit hinausgehen.

F

Urlaub (Entweder Werktage oder Arbeitstage angeben) ? Der Urlaubsanspruch ist für jedes Urlaubsjahr gesondert anzugeben.

I Jahresurlaubsanspruch
Bei Tarifgebundenheit ergit sich der Jahresurlaubsanspruch aus dem Tarifvertrag (allgemeinverbindlicher Tarifvertrag oder Betrieb ist Mitglied im Arbeitsverband/Innung und Lehrling ist Gewerkschaftsmitgleid)

II Teilurlaubsanspruch Besteht das Ausbildungsverhältnis im Kalenderjahr weniger als 6 Monate, hat der Azubi nur Anspruch auf Teilurlaub (=für jeden vollen Ausbildungsmonat 1/12 des Jahresurlaubs). Bruchteile von mindestens einem halben Tag sind aufzurunden (§5 Abs. 2 BUrlG).

Ausnahme Bei Ausbildungsbeginn vor dem 01.07. oder Ausbildungsende nach dem 30.06. hat der Azubi stets mindestens den vollen Urlaubsanspruch nach JArbSCHG bzw. BUrlG, § 29 JArbSchG 3, 5 Abs. 1a, c BUrlG.

Dieser Mindestanspruch darf nicht unterschritten werden.

G

H

I

Betrieblicher Ausbildungsplan

Es wird bestätigt, dass:

und

oder

Einwilligung zu kostenfreien Informationen (optional)

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Angaben auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (§ 30 HWO, § 36 BBiG)

Betriebsdaten ? bei Vertragsabschluss

Angaben zum/zur Bestellten verantwortlichen Ausbilder/in

Ausbildungsberechtigung ? Für die Punkte 8, 9 und 10 bitte Bescheid als Kopie beifügen

Achtung: Falls der Ausbilder neu benannt wird, bitte Belege über die Ausbildungsberechtigung und Beschäftigung beifügen.

Angaben zum Auszubildenden (Lehrling) bzw. Umschüler

Angaben zur Berufsschule

Sonstige Angaben
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Geschafft, die Eingabe der benötigten Daten ist beendet.

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Hier können sie den ausgefüllten Ausbildungsvertrag inklusive Gesetzestexte in vierfacher Ausführung als PDF herunterladen.

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