Handwerkskammer fordert sofortige Abschaffung der Vorfälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen
Die Handwerksammer Chemnitz fordert in der derzeitigen Situation die sofortige Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge, deren Zahlung nächste Woche fällig wäre.
Handwerkskammer-Präsident Frank Wagner dazu: „Wir glauben, dass es im Moment sowohl das richtige Zeichen als auch der richtige Zeitpunkt wäre, diese Maßnahme umzusetzen, um den Betrieben aktuell und auch in Zukunft mehr Liquidität zu verschaffen. Der zweite, dringende Effekt wäre der Wegfall von zusätzlichem bürokratischem Aufwand, den wir schon lange anmahnen. Wir hätten mit dieser Abschaffung der Vorfälligkeitszahlungen eine wirkliche, konkrete Entlastung für alle mittelständischen Betriebe! Außerdem würde die sofortige Aussetzung der Landesregierung Zeit verschaffen, entsprechende Hilfsprogramme auf den Weg zu bringen.“
Hintergrund: Seit 2006 müssen alle Unternehmen in Deutschland die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter am drittletzten Bankarbeitstag an die Einzugsstellen der Krankenkassen überweisen. Bis 2006 musste ein Teil der Unternehmen in Deutschland und hierunter vor allem Handwerksbetriebe die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Beschäftigten erst bis zum 15. des Folgemonats überweisen.
Diese vorverlegte Fälligkeit bedeutet, dass vor allem Handwerksbetriebe, bei denen die Löhne der Beschäftigten z.B. aufgrund von Überstunden oder sonstigen Zuschlägen erst am Ende des Monat feststehen, die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge in der Regel zu Beginn des letzten Monatsdrittels schätzen müssen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen (§ 23 Abs. 1, Satz 3 SGB IV: Mitarbeiterwechsel, variable Entgeltbestandteile) können sie hierbei den Vormonatswert zugrunde legen (= erweitertes Beitragsverfahren). Vor dem Hintergrund der mit der vorverlegten Fälligkeit verbundenen zusätzlichen bürokratischen Belastung setzt sich das Handwerk seit Jahren für Änderungen bei diesem Verfahren ein.