EUDR – Was Handwerksbetriebe jetzt wissen müssen!
Nachhaltigkeit
Die EU möchte sicherstellen, dass ab dem kommenden Jahr keine Produkte mehr in den Markt gebracht werden, für die Flächen gerodet werden. Umgesetzt wird das mit der sogenannten EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), mit den ein entsprechendes Nachweisverfahren eingeführt wird.
Auch Handwerksunternehmen sind ab dem 1. Januar 2026 von neuen Dokumentationspflichten betroffen, wenn sie mit Holz, Rindfleisch, Ledererzeugnissen, Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl oder Kautschuk arbeiten. Für kleine Unternehmen greifen die Nachweispflichten erst ab dem 30. Juni 2026.
Im Austausch mit den Experten Dr. Andreas Schäfer, Referatsleiter in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und Dr. Katrin Merhof, Beraterin des Helpdesks Wirtschaft und Menschenrechte der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE), gibt es einen praxisnahen Überblick und Orientierung, wie die Vorgaben der EUDR in der Praxis mit beschränktem Aufwand umgesetzt werden können.
Relevant ist das Webinar für Betriebe, die mit Holz, Rindfleisch, Ledererzeugnissen, Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl oder Kautschuk arbeiten – ob direkt oder indirekt über Lieferketten.
Was erwartet Sie?
- Überblick über die EUDR und ihre Ziele
- Pflichten für KMU und Handwerksbetriebe
- Praktische Handlungsempfehlungen zur Umsetzung
- Fragerunde mit Expertinnen und Experten
Ziel der Veranstaltung:
Verantwortliche in Handwerksbetrieben werden sensibilisiert und es wird gezeigt, wie sie mit ein wenig Aufwand die Anforderungen erfüllen können – ohne Bürokratiefrust, aber mit klarem Nutzen für den Betrieb und Umwelt.
Datum | 28.10.2025 |
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Zeit | 16:24 Uhr - 18:00 Uhr |
Kategorien | Online-Informationsveranstaltung |
Veranstalter | Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen und der Handwerkskammer Hannover |
Online | Ja |