Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Ihre Website zukunftsfähig und kundenfreundlich gestalten
Unser kostenfreies Webinar gibt Ihnen nicht nur einen kompakten Überblick über die gesetzlichen Vorgaben, sondern es zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Website barrierefrei gestalten können – und welche Vorteile das für Ihr Unternehmen bringt. Denn Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch ein Qualitätsmerkmal: Sie verbessern die Nutzerfreundlichkeit, stärken Ihre Sichtbarkeit im Netz und erschließen neue Kundengruppen – etwa ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen.
Seit Ende Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verfolgt ein wichtiges Ziel: Allen Menschen – unabhängig von körperlichen Einschränkungen – soll der Zugang zu digitalen Angeboten erleichtert werden. Auch für Handwerksbetriebe, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten, ergeben sich daraus neue Anforderungen. Das neue Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher bereitstellen.
Wen betrifft es?
Ein Sanitärbetrieb bietet auf seiner Website die Möglichkeit, Beratungstermine zu buchen und Angebote für barrierefreie Bäder anzufordern. Da diese Funktionen auf einen Vertragsabschluss mit Verbraucherinnen und Verbrauchern abzielen, fällt der Betrieb unter das BFSG.
Ein Friseurbetrieb nutzt seine Website für Online-Terminbuchungen, Gutscheinverkauf und Produktbestellungen. Auch hier greifen die Vorgaben des BFSG, da digitale Dienstleistungen für Verbraucher bereitgestellt werden.
In beiden Fällen ist die barrierefreie Gestaltung der Website nicht nur gesetzlich erforderlich, sondern bringt auch praktische Vorteile: bessere Auffindbarkeit im Netz weil Google die barrierefreie Webseite besser rankt als eine nicht barrierefreie Webseite, höhere Kundenzufriedenheit und neue Zielgruppen – insbesondere ältere Menschen und Menschen mit Einschränkungen.
Inhalte
- Was regelt das BFSG – und wen betrifft es?
- Wie erkenne ich Barrieren auf meiner Website?
- Welche Tools helfen bei der Umsetzung?
- Wie kann Barrierefreiheit in den Betriebsalltag integriert werden?
Unsere Referenten:
Christian Reuter, Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): Rechtliche Einordnung, Anwendungsbereiche und Informationspflichten
Yvonne Bachmann, Volljurstin (Händlerbund): Praktische Tipps zur Umsetzung auf Webseiten von Handwerksbetrieben
Jetzt anmelden und mit wenigen Schritten mehr Menschen erreichen!
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Datum | 24.11.2025 |
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Zeit | 17:00 Uhr - 18:30 Uhr |
Veranstalter | Handwerkskammer Chemnitz und Handwerkskammer zu Leipzig |
Online | Ja |
Ort | Online via Teams (Zugangsdaten nach Anmeldung) |