Das Handwerk in Sachsen ist geprägt von einer Vielzahl kleiner und kleinster Betriebe. Diese kleinteilige Struktur bringt im Geschäftsalltag viel Vorzüge: eine hohe Flexibilität, kurze Entscheidungswege und eine starke Kundennähe. Gleichzeitig stehen diese Unternehmen vor besonderen Herausforderungen – vor allem, wenn es um die Bewältigung gesetzlicher Vorgaben oder die Beantragung von Fördermitteln geht. Gerade für kleine Handwerksbetriebe sind Förderprozesse oft zu komplex und zeitintensiv. Der Aufwand einer Antragsstellung kann Investitionen ausbremsen und Innovationsvorhaben erschweren.
Allgemeine Bewertung aus Sicht des Handwerks
1. Positiv hervorzuheben:
Die Integration der STEP-Verordnung stärkt strategische Zukunftsfelder, auch für technologieoffene KMU im Handwerk.
Die Trennung nach EFRE- und JTF-Gebieten ist sachgerecht und ermöglicht eine regionale Schwerpunktsetzung.
Die explizite Förderfähigkeit von KMU (zum Beispiel bei Investitionen) wird begrüßt.
Der Wegfall der Anrechnung der Förderung im Rahmen der De-minimis-Grenzen ist positiv zu bewerten.
2. Kritische Punkte:
Die Komplexität der Förderstruktur (insbesondere durch zahlreiche rechtliche Verweise, zum Beispiel AGVO, STEP, KrWG, RED II) stellt eine hohe Einstiegshürde für Handwerksbetriebe dar.
Die Begriffsverwendungen und viele Fördertatbestände sind zu stark auf industrielle Maßstäbe ausgerichtet.
Die Antrags- und Nachweispflichten sind für KMU zu detailliert und stellen einen erheblichen Aufwand dar.
Detaillierte Vorschläge zur Verbesserung
1. Zielgerichtete Vereinfachung und Nutzerfreundlichkeit:
Vorschlag: Einführung einer „KMU-spezifischen Kurzfassung“ der Förderrichtlinie oder Erstellung eines Leitfadens/Vorabprüfung (vergleichbar mit Regionalem Wachstum) durch die SAB speziell für Klein- und Kleinstbetriebe.
Begründung: Viele Betriebe verfügen weder über Förderberater noch über Personalressourcen zur vollständigen Durchdringung des Richtlinientextes.
2. Schärfung und Öffnung der Fördertatbestände zugunsten des Handwerks:
Vorschlag: Ergänzung um konkrete Beispiele für Handwerksprojekte, zum Beispiel:
Umstellung auf Materialkreisläufe im Bau- oder Metallhandwerk.
Digitalisierungsschritte im Sinne von Abfallvermeidung (zum Beispiel durch CNC-gesteuerte Zuschnittoptimierung, Bestandsplanung).
Rücknahme- und Wiederverwertungssysteme, zum Beispiel bei Elektroinstallateuren oder Sanitärtechnikern.
Kreislaufwirtschaft im Textilbereich (Regionale Initiativen)
Begründung: Derzeit überwiegt ein industrieorientiertes Technologievokabular (zum Beispiel „Schwarze Masse“, „Laserbearbeitung“, „intelligente Werkstoffe“) – dies verfehlt bzw. vergisst breite Anwendungsmöglichkeiten im Handwerk.
3. Absenkung der bürokratischen Schwellen für KMU:
Vorschlag: Einführung eines vereinfachten Antragsverfahrens für Zuwendungen unter 100.000 €, analog zur Kleinbeihilfenregelung.
Begründung: Investitionen in Ressourceneffizienz im Handwerk bewegen sich oft im fünfstelligen Bereich. Die aktuellen Anforderungen (zum Beispiel Nachweise, Klimaverträglichkeitsprüfung, Sekundärrohstoffquoten) sind dafür unverhältnismäßig.
4. Klarstellung und Reduktion der Nachweispflichten:
Vorschlag:
Entfall der Pflicht zur Angabe der „Tonnenanteile“ von recyceltem Inputmaterial bei kleineren Vorhaben.
Verzicht auf Klimaverträglichkeitsprüfung bei Investitionen unter 250.000 €.
Begründung: Viele KMU verfügen nicht über die technische Kapazität oder Expertise zur quantitativen Abfallstromermittlung.
5. Kürzungsvorschläge zur Richtlinienverschlankung:
Streichvorschlag: Verzicht auf die detaillierte Benennung aller EU-Verordnungen im Einleitungsteil (1.1 und 1.2), stattdessen Verweis auf konsolidiertes Dokument im Anhang.
Reduktionspotenzial:
Wegfall der Aufzählung von Ausschlussgründen für Anlageninvestitionen (zum Beispiel § 4.68 lit. g–m) in der Hauptlinie zugunsten eines separaten Negativkatalogs als Anhang.
Nahezu identischer Wortlaut von „2.1 Über den EFRE werden gefördert, Buchstabe d) STEP“ und „2.2 Über den JTF werden gefördert, Buchstabe d) STEP“. Hier ist im letzten Anstrich unter 2.1 d) lediglich der Halbsatz „...einschließlich der Herstellung von Anlagen zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen sowie Klärschlammverbrennungsaschen entsprechend AbfKlärV).“ eingefügt. Für eine besser Lesbarkeit sollten umfangreiche Doppelaufzählungen vermieden werden.
Handlungsempfehlung für das weitere Verfahren
1. Einbindung der Kammerorganisation:
Vorschlag zur Einrichtung eines begleitenden „KMU-Arbeitskreises FRL KrW“ zur Evaluation der Anwendungspraxis ab Inkrafttreten.
2. Erarbeitung von Musteranträgen:
Durch die Handwerkskammern in Kooperation mit der SAB, zum Beispiel für typische Maßnahmen im Bau- oder Elektrohandwerk.
3. Monitoring und Evaluierung:
Nach einem Jahr sollte eine erste Evaluation der Antragszahlen sowie der -bewilligungen und -ablehnungen im Handwerk stattfinden. Die Ergebnisse sollten zur Optimierung der Richtlinie genutzt werden.
Schlussbemerkung
Die überarbeitete Förderrichtlinie enthält viele wertvolle Elemente, um den Wandel hin zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft zu fördern. Damit sie im Handwerk Wirkung entfalten kann, müssen jedoch Zugang, Verständlichkeit und Aufwand deutlich praxisnäher ausgestaltet werden. Eine stärkere Differenzierung nach Unternehmensgröße, ein klarer KMU-Fokus in Sprache und Verfahren sowie schlankere Nachweisführungen wären dafür zentrale Stellhebel.