Der Bundesrat hat sich am 11. Juli 2025 mit einer Entschließung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Bau-Turbo für die öffentliche Hand (BR-Drucksache 324/25) befasst und diese in die Ausschüsse überwiesen.
In der Entschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, den Grundsatz der losweisen Vergabe in § 97 Abs. 4 GWB aufzuweichen. Zeitliche Gründe sollen generell als mögliche Begründung aufgenommen und der Grundsatz der Erforderlichkeit gestrichen werden. Dies wird von den drei sächsischen Handwerkskammern abgelehnt. Zum einen sind zeitliche Gründe als Kriterium zu unbestimmt und lassen sich erfahrungsgemäß zu einfach angeben. Weiterhin dürfen Personalengpässe der Kommunen nicht auf dem Rücken des Mittelstands ausgetragen werden.
Dem gegenüber steht die Empfehlung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlamentes vom 7. Juli 2025, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren zu erleichtern und die Ausschreibung von Aufträgen in kleinen Losen als zwingenden Grundsatz zu stärken. Das am 6. August 2025 vom Bundeskabinett beschlossene Vergabebeschleunigungsgesetz hält folgerichtig ebenfalls am grundsätzlichen Primat der Fach- und Teillosvergabe fest.
Die darüber hinaus vorgesehene befristete und konditionierte Ausnahme vom Losgrundsatz für aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanzierte großvolumige Beschaffungsvorhaben, sofern besondere zeitliche Gründe (Dringlichkeit) dies erfordern, stellt einen für alle tragbaren Kompromiss dar. Sie greift Hinweise aus dem Handwerk auf.
Eine Aushebelung des Primats der Fach- und Teillosvergabe wäre ein eklatanter Verstoß gegen den Koalitionsvertrag, der den Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe betont. Weit über 90 Prozent der Baubetriebe sind mittelständisch geprägt. Gesamtvergaben mit überproportionalen Losen oder ÖPP-Modellen würden fast das komplette heimische Baugewerbe sowie das regionale Handwerk und ihre Beschäftigten systematisch ausschließen. Das würde Wertschöpfung ins Ausland verlagern, den Bieterkreis reduzieren und damit dauerhaft Kostensteigerungen induzieren. Ein stärkerer Wettbewerb wird nur durch die Beteiligung von KMU möglich. Eine solche gleichberechtigte Beteiligung von KMU wird im Einzelfall auch durch hohe Wertgrenzen für Direktaufträge, freihändige Vergaben beziehungsweise beschränkte Ausschreibungen mit oder ohne Teilnahmewettbewerb erschwert.
Es wird daher darum gebeten, dem Entschließungsantrag nicht zuzustimmen und sich gegen jede grundsätzliche Aufweichung des Primats der Fach- und Teillosvergabe im anstehenden parlamentarischen Verfahren des Vergabebeschleunigungsgesetzes auszusprechen.