Die rund 570 handwerklichen Berufsbildungszentren sind seit Jahrzehnten ein Garant für das anerkannt hohe Aus-, Fort- und Weiterbildungsniveau des Handwerks in Deutschland. Jährlich werden dort 340.000 junge Menschen mit ausgebildet und viele Zehntausende Handwerkerinnen und Handwerker bereiten sich dort auf die Meisterprüfung vor oder bilden sich in ihrem Beruf weiter.
Bund und Bundesländer unterstützen mit ihrer Förderung seit jeher anteilig den Bau, die Modernisierung und die Ausstattung in diesen Bildungszentren – weil ihre Leistungen nicht nur dem Handwerk, sondern der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft zugutekommen.
Die Mehrzahl dieser Bildungsstätten weist inzwischen – trotz kontinuierlicher Investitionen und hoher Eigenfinanzierung durch die Handwerksorganisationen – einen gravierenden Sanierungs-, Modernisierungs- und Neubaubedarf auf, der sich mittlerweile auf Basis vorliegender Bauanzeigen bundesweit auf rd. 3,6 Mrd. Euro beläuft. Die bisherige Förderung von Bund und Bundesländern reicht bei weitem nicht mehr aus, sodass seit 2024 nicht mehr alle Anträge bewilligt werden können.
Wie der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zutreffend feststellt, liegt in den Bildungsstätten des Handwerks ein Investitionsstau vor, der durch eine verlässliche und deutlich höhere Förderung als bislang aufgelöst werden soll.
Man ist dankbar, dass mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2025 ein Einstieg in die Auflösung dieses Investitionsstaus gelungen ist, sowohl im Etat des Bundesbildungs- als auch des Bundeswirtschaftsministeriums. Diese Aufwüchse müssen aber in den kommenden Jahren schrittweise fortgesetzt werden, um den Investitionsstau in den Griff zu bekommen – insbesondere auch über das Sondervermögen Infrastruktur.
Vor diesem Hintergrund ist vollkommen unverständlich und nicht nachvollziehbar, dass im Wirtschaftsplan für das Sondervermögen keinerlei Mittel für die Modernisierung, den Neubau oder die Ausstattung von beruflichen Bildungsstätten vorgesehen sind. Entsprechende Anträge zur Beteiligung am Sondervermögen aus dem BMWE bzw. BMFTR wurden im Sommer zunächst durch das Bundesministerium für Finanzen abgewiesen. Im September hat zudem Bundesfinanzminister Klingbeil in einem Antwortschreiben die Bitte des Zentralverbands des Deutschen Handwerks um Mitfinanzierung durch das Sondervermögen abgelehnt und auf den Deutschen Bundestag verwiesen.
Dieser Sachstand bereitet große Sorge, zumal die Förderungen von Investitionen in Bildungsstätten alle Kriterien des Sondervermögens an Zusätzlichkeit, Zweckbindung und Wirtschaftlichkeit erfüllen und – für die drei Handwerkskammern überhaupt nicht nachvollziehbar – der Bildungsbereich als einer von sieben Bereichen im Sondervermögen quasi noch unbefüllt ist: Die „Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur“ sehen bislang lediglich ein „Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung“ in Höhe von 940 Mio. Euro vor, bei einem Gesamtsondervermögen von 500 Mrd. Euro.
Die Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern bittet daher die drei Abgeordneten in ihrer Funktion als Mitglieder der beiden Ausschüsse des Deutschen Bundestages in dieser Sache sehr dringend darum, nachzusteuern und sich für eine zusätzliche Mittelbereitstellung für Investitionen in die beruflichen Bildungsstätten aus dem Sondervermögen des Bundes einzusetzen. Die Bildungsstätten leisten unverzichtbare Grundlagenarbeit für die Prosperität der deutschen Volkswirtschaft auch in der Zukunft. Und dabei geht es nicht um Milliardenbeträge: Auf Basis der jetzt erreichten Förderung im Wirtschafts- und im Bildungsministerium werden bis zum Jahr 2030 insgesamt 230 Mio. Euro mehr Mittel in beiden Ministerien benötigt.
Es wäre den Handwerksbetrieben und den Handwerksorganisationen nicht vermittelbar, wenn die handwerkliche Bildungsinfrastruktur nicht im Rahmen des Sondervermögens berücksichtigt würde und damit die notwendigen Schritte unternommen werden, den Investitionsstau aufzulösen. Die dazu notwendige Mittelaufstockung ist zudem sehr überschaubar und als Investition in die Zukunftsfähigkeit des Standorts Deutschland sowie unserer kleinen und mittelständischen Betriebe unbedingt erforderlich.

