Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Investitionsförderung in berufliche Bildungsstätten und überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Die Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern hat sich in einem Schreiben an die drei sächsischen Bundestagsabgeordneten Kathrin Michel, Carsten Körber und Lars Rohwer gewandt und darin auf eine stärkere Finanzierung der beruflichen Bildung im kommenden Bundeshaushalt hingewiesen. Die Abgeordneten Michel und Körber sind Mitglied im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Rohwer ist wiederum Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

Aufgrund der Mitgliedschaft in diesen zentralen Ausschüssen des Deutschen Bundestages wendet man sich an die drei Abgeordneten, um bereits in den laufenden Haushaltsaufstellungsverfahren auf Bundesebene zu verdeutlichen, dass die Finanzierung der beruflichen Bildung des Handwerks gestärkt werden muss. Dies betrifft zwei Facetten: Die staatliche Unterstützung der Modernisierung und des Neubaus der Bildungsstätten und die Entlastung der Handwerksbetriebe von Kosten der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU).

Wie der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD zutreffend feststellt, liegt in den Bildungsstätten des Handwerks ein Investitionsstau vor, der durch eine verlässliche und deutlich höhere Förderung als bislang aufgelöst werden soll. Leider bildet sich das aber nicht im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 ab. Dabei sind die Bildungsstätten des Handwerks die zentralen außerbetrieblichen Lernorte für Handwerkerinnen und Handwerker. Sie gewährleisten den hohen beruflichen Bildungsstandard im deutschen Handwerk beginnend in der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung bis hin zur Exzellenz der Meisterfortbildung und darüber hinaus. Sie leisten einen erheblichen Beitrag zum Erwerb neuer Fertigkeiten und Kompetenzen, zum Transfer neuen technologischen Wissens sowie neuer Technologien in die Handwerksbetriebe und sie machen stolz. Sie sind für Handwerkerinnen und Handwerker die Hochschulen des Handwerks, das Sprungbrett in ein erfülltes Berufsleben und für Karrieren in und außerhalb des Handwerks. Nicht zuletzt haben sie aber auch eine erhebliche Bedeutung zur Umsetzung der Transformationsherausforderungen für Wirtschaft und Gesellschaft.

Während aber die akademischen Lernorte in den vergangenen Jahren massiv ausgeweitet und finanziell spürbar höher gefördert wurden, stagnierte die finanzielle Förderung der Bildungsstätten des Handwerks. Real bedeutete dies sogar einen Rückschritt, denn die Bauleistungspreise haben sich erheblich, zuletzt um bis zu 30 Prozent, verteuert. Hinzu kommt, dass bauliche Anforderungen stark gestiegen sind (Brandschutz, Erneuerbare Energien) und die Flächenanforderungen zugenommen haben. Bei gleicher finanzieller Unterstützung können nur deutlich weniger Modernisierungen und Neubauten gefördert werden. Dabei sprengen die Investitionsvorhaben inzwischen alle bekannten Finanzierungsdimensionen, und das bei einer Beschränkung auf das absolut Erforderliche.

Im Ergebnis reichen die zur Verfügung gestellten Bundes- und Landesmittel bei weitem nicht mehr aus, den Investitionsbedarf zu decken. Auch Bildungsträger stoßen bei Eigenanteilen an ihre Grenzen. Modernisierungen und Neubauten können nicht umgesetzt werden, zugleich drohen Bildungszentren angesichts zunehmend verschärfter Vorgaben nicht mehr betrieben werden zu können.

Die drei Handwerkskammern werben eindringlich dafür, dass die Bundesmittel bereits ab dem Haushaltsjahr 2025 spürbar und schrittweise ansteigend erhöht werden.

Zwei Bundesministerien teilen sich die Finanzierung: Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend beziehungsweise das Ministerium für Bildung, Forschung und Raumfahrt finanziert die Bildungszentren mit Schwerpunkt Ausbildung, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Zentren mit Schwerpunkt Weiterbildung. In beiden Ministerien müssen die Fördermittel bereits ab 2025 angehoben werden, da ansonsten Verpflichtungsermächtigungen und damit finanzielle Mittel für die Folgejahre fehlen und Großvorhaben nicht finanziert und gestartet werden können. Im BMWE muss das Finanzierungsvolumen sofort auf rund 50 Mio. Euro angehoben werden (aktuell 38 Mio. Euro), im BMBFSFJ bzw. BMFTR von geplanten 97 Mio. Euro auf rund 110 Mio. Euro, danach in der mittelfristigen Finanzplanung schrittweise ansteigend.

Darüber hinaus ist die anteilige Belastung der ausbildenden Handwerksbetriebe in der Finanzierung der ÜLU nach der Corona-Pandemie wieder auf über 50 Prozent gestiegen. Ursächlich dafür sind seit 2022 stark gestiegene Energie-, Material- und Personalkosten in den handwerklichen Bildungsstätten. Die mögliche Drittel-Finanzierung zwischen Bund, Bundesländern und Handwerk ist damit wieder zu Lasten der Handwerksbetriebe gekippt. Auch hier bedarf es dringend einer Zuschusserhöhung des Bundes von 70 auf 100 Mio. Euro – ohne Haushaltsvermerk –  um die Ausbildungsbereitschaft nicht zu gefährden.

In dieser Sache wirbt auf Bundesebene der Zentralverband des Deutschen Handwerks bei den Leitungsebenen der Ministerien und bei den Verantwortlichen in den Ausschüssen ebenfalls für eine spürbare, finanzielle Stärkung der Berufsbildungszentren des Handwerks und für eine Entlastung der Handwerksbetriebe. Beide Punkte sind eine wesentliche Voraussetzung für auch in Zukunft exzellente handwerkliche Fachkräfte und für Wachstum in Deutschland.

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