„Das Bildungsfreistellungsgesetz ist aus Sicht des sächsischen Handwerks wahrlich kein Meisterstück. Im Landtag hat sich dafür aber eine Mehrheit ge-funden. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen – auch wenn die Pille in der derzeitigen konjunkturellen Lage nur schwer zu schlucken ist.
Kleine und mittlere Betriebe mit bis zu 20 Personen sollen dem Gesetz nach eine Erstattung erhalten, wenn sich ihre Mitarbeiter eine Qualifizierungszeit nehmen. Es muss schnell klar sein, wo und wie die Unternehmen an ihr Geld kommen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es mitunter sehr lange dauert, bis solche Antragsverfahren praktisch umgesetzt werden.
Weiterhin fordern wir, dass das Geld nicht aus dem Haushalt des Wirtschafts-ministeriums genommen wird. Das Gesetz hat nichts mit Wirtschaftsförderung im engeren Sinne zu tun. Insofern darf es auch nicht das Budget des SMWA belasten.“
