Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
© Schmidtfoto-Chemnitz

Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung

Die Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern hat Stellung genommen zum Referentenentwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung.

Das Bild zeigt das Logo der Arbeitsgemeinschaft der drei sächsischen Handwerkskammern Chemnitz, Dresden und zu Leipzig.

Zwar sehen die drei Handwerkskammern grundsätzlich keinen Anpassungsbedarf im vorliegenden Referentenentwurf. Zu überlegen sei aber, ob im Zuge der vorgesehenen Änderungen nicht an anderer Stelle die Gefahrstoffverordnung angepasst werden könne.

Insbesondere §6 Abs. 2a und 2b der bereits bisher geltenden Gefahrstoffverordnung benachteiligt die Betriebe des Handwerks. Zu prüfen wäre an dieser Stelle das Einfügen einer zusätzlichen Formulierung, wonach für die Bereitstellung zusätzlicher Informationen, die für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung notwendig sind, der Auftraggeber – auf Anforderung durch den Auftragnehmer – verantwortlich ist und auch die Kosten dafür zu tragen hat. Dies würde zu einer Entlastung der Handwerksbetriebe führen, gerade auch mit Blick auf die damit verbundenen bürokratischen Anforderungen.