Vollversammlung der Handwerkskammer Chemnitz verabschiedet Resolution
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Chemnitz hat am Samstag, den 28. Juni, eine Resolution verabschiedet, die klare Forderungen an die Bundes- und Landespolitik stellt, um die Konjunktur, deren Krise auch vor dem Handwerk im Kammerbezirk Chemnitz keinen Halt macht, wieder anzukurbeln.
Unter anderem fordern die gewählten Vertreter des regionalen Handwerks in der Resolution
- eine Senkung der Steuer- und Abgabelast,
- die Anpassung der Sozialversicherungsquote,
- Bürokratieabbau,
- eine Senkung der Strompreise,
- die konsequente Einbindung der Mindestlohnkommission bei der Festlegung des Mindestlohns,
- die Nutzung der Möglichkeit der Neuverschuldung im sächsischen Haushalt,
- eine Analyse der staatlichen Verwaltungsstrukturen in Sachsen
- sowie die weitere Stärkung der dualen Berufsausbildung.
Handwerkskammer-Präsident Frank Wagner: „Die allgemein schlechte wirtschaftliche Lage in Deutschland macht auch vor den Handwerksbetrieben im Kammerbezirk keinen Halt. Umso wichtiger ist es daher, jetzt die richtigen Schritte einzuleiten, um aus diesem Zustand herauszukommen. Die Betonung liegt dabei klar auf dem Wort ‚jetzt‘. Denn viel zu lange hält diese Konjunkturkrise nun schon an. Sowohl Bund als auch Land sind daher gefordert. Manche Maßnahmen, die die Vollversammlung benennt, brauchen sicherlich auch Mut und die Einsicht, dass diese auch Geld kosten werden. Geld, das am Ende aber gut investiert ist beziehungsweise das letztlich durch die Ankurbelung der Konjunktur wieder zu mehr Steuereinnahmen führen wird. Wichtig dabei ist: Es darf keine Bevorzugung einzelner Branchen geben. Und Parteiprogramme dürfen nicht über ökonomischer Vernunft stehen.“
Vollständiger Text der Resolution:
Nachdem sowohl in Sachsen als auch im Bund eine neue Regierung ihre Arbeit aufgenommen hat, gilt es jetzt, die entscheidenden Schritte zu gehen, um die kriselnde Konjunktur, die sich auch im Handwerk der Region Chemnitz deutlich zeigt, wieder anzukurbeln. Es ist dabei nicht die eine Maßnahme, die den Betrieben weiterhilft. Es braucht vielmehr ein konsequentes Vorgehen auf verschiedenen Feldern. Es braucht aber auch die klare Erkenntnis, dass etwaige Sonderwünsche in der aktuellen Lage nicht umsetzbar sind.
Folgende Maßnahmen sind daher aus Sicht der Vollversammlung der Handwerkskammer Chemnitz prioritär zu behandeln und am Ende auch umzusetzen beziehungsweise sollten nicht weiterverfolgt werden:
Bund:
- Die Betriebe leiden unter der hohen Steuer- und Abgabenlast, die zwingend abgesenkt werden muss. Zu beachten ist dabei, dass eine große Mehrheit der Handwerksbetriebe als Personengesellschaft geführt wird, die wiederum von Änderungen der Steuersätze bei der Einkommenssteuer entweder profitieren oder mit zusätzlichen Abgaben zu rechnen haben. Wer Steuersenkungen oder bessere Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen verspricht, muss dabei auch die Einkommenssteuer im Blick behalten.
- Um die Sozialversicherungsquote nachhaltig wieder auf einen angemessenen Wert zu bringen, sind grundlegende Reformen notwendig. Statt erneut Arbeitsgruppen einzusetzen ohne dass etwas mit deren Ergebnissen geschieht, müssen hier zeitnah unter Beteiligung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Weichen gestellt werden, um das Sozialversicherungssystem wieder in eine richtige Richtung zu lenken.
- Bürokratieabbau muss mehr sein als eine Floskel, die Eingang in Koalitionsverträge findet. Statt seit Jahrzehnten immer wieder den Abbau unnötiger Bürokratie anzukündigen, müssen kurzfristig konkrete Maßnahmen umgesetzt werden – bei Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, beim Beauftragtenwesen in den Betrieben und beim Führen von Statistiken. EineAllianz für Bürokratieabbau, an der alle Beteiligten aktiv mitwirken und die konkrete Schritte mit jährlicher Berichterstattung zum Stand der Umsetzung festlegt, wäre ein Ansatz zur gemeinsamen Problemlösung. Statt Bürokratieabbaugesetze zu schaffen, deren Umsetzung nicht konsequent vorgenommen wird, braucht es eine solche gemeinsame Anstrengung.
- Eine spürbare Entlastung an entscheidender Stelle wäre vor allem die Senkung der Strompreise, insbesondere durch Absenken der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß sowie die Anpassung weiterer Umlagen beim Gesamt-Strompreis. Damit könnten kurzfristige Entlastungen für die Betriebe entstehen. Umso entscheidender ist daher bei diesem Punkt ein beschleunigtes Handeln durch den Gesetzgeber.
- Eine politische Festlegung des Mindestlohns wird abgelehnt. Die Mindestlohn-Kommission hat sich in ihrer Zusammensetzung und Arbeit bewährt und darf nicht übergangen werden.
Land:
- Die für Sachsen zur Verfügung stehenden Mittel aus dem von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Sondervermögen müssen zu großen Teilen der kommunalen Ebene zur Verfügung gestellt werden. Denn die Landkreise und Kommunen sind am ehesten in der Lage, zeitnah mit diesen Geldern die entsprechenden Investitionsmaßnahmen umzusetzen. Damit verbunden muss der Freistaat Sachsen daher auch die mit der Grundgesetzänderung geschaffene Möglichkeit der Neuverschuldungnutzen und die Mittel den kommunalen Haushalten für Investitionen zur Verfügung zu stellen.
- Im Zuge der Haushaltskonsolidierung ist auch der Staatsaufbau grundlegend zu überdenken und dabei zu klären, ob es tatsächlich die bisherige Anzahl an Staatsministerien braucht oder ob Zusammenlegungen denkbar sind. Wenn allein im Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung im Jahr 2026 Personalausgaben von 112,6 Millionen Euro für insgesamt 1.474 Stellen vorgesehen sind, so ergibt sich hier erhebliches, wenn auch nicht vollständig die bisherigen Mittel umfassendes Einsparungspotential, wenn die Aufgaben dieses Hauses an andere Häuser abgegeben werden.
- Der Mangel an Fach- und Arbeitskräften ist für die Betriebe des Handwerks ein großes Problem, das sich immer weiter verstärkt. Neben der weiteren Stärkung der dualen Berufsausbildung, was schon mit der Berufsorientierung in den weiterführenden Schulen beginnt und bei der Meisterausbildung endet, gilt: Das Absinken der Produktivzeiten von Mitarbeitern muss verhindert werden. Gleichzeitig braucht es ein Arbeitszeitrecht, welches erforderliche Flexibilität – sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – gewährleistet sowie klare Leistungsanreize im Sozialrecht, die zu einer Arbeitsaufnahme führen.