Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
© Schmidtfoto-Chemnitz

Rechts- und Gesetzesgrundlagen

Die Handwerkskammer Chemnitz ist für die Erfüllung Ihrer Aufgaben an bestimmte Rechtsgrundlagen gebunden. Einen Überblick über die wichtigsten Handlungsgrundlagen finden Sie auf dieser Seite.

Haben Sie Fragen hierzu? Unsere genannten Ansprechpartner beantworten Ihnen diese gern.

Die wichtigsten Gesetze und Grundlagen im Überblick

Handwerksordnung (HwO)

Was Handwerk ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Handwerk selbstständig ausüben zu dürfen, die Grundlagen der Berufsbildung im Handwerk sowie die Struktur der Organisationen des Handwerks sind im Wesentlichen im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) geregelt.

Danach gehört ein Gewerbe dann zum Handwerk, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in einer der Anlagen der Handwerksordnung aufgeführt ist.

Man unterscheidet zwischen:

  • zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A)
  • zulassungsfreien Handwerken (Anlage B1)
  • handwerksähnlichen Gewerben (Anlage B2)

Satzung der Handwerkskammer Chemnitz

Handwerkskammern sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts errichtet. Aufgaben, Organe und weitere Festlegungen sind in der Satzung zusammengefasst.

Die Satzung der Handwerkskammer wird von der Vollversammlung erlassen und durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft,  Arbeit und Verkehr genehmigt.

Mitgliedsbeitrag

 

Die Arbeit einer Handwerkskammer wird unter anderem aus den Beiträgen der Mitglieder finanziert.

Rechtliche Grundlagen dafür sind:

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Mitgliedsbeitrag.

SEPA-Lastschrift-Mandatsformular

Vollmachtserteilung

Gebühren

Die Handwerkskammer erhebt:

  • Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen sowie
  • Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme besonderer Einrichtungen oder für bestimmte Tätigkeiten. 

Die Höhe der jeweiligen Gebühr bemisst sich nach der Gebührenordnung  und dem Gebührenverzeichnis.

Finanzordnung

Die Finanzordnung der Handwerkskammer Chemnitz regelt die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans (Wirtschaftsführung) sowie die Buchführung, die Rechnungslegung und die Jahresabschlussprüfung.

Die aktuelle Finanzordnung der Handwerkskammer Chemnitz wurde am 19.11.2016 durch die Vollversammlung der Handwerkskammer Chemnitz gemäß § 106 Abs. 1 Nummer 6 der Handwerksordnung beschlossen und hat damit die bestehende Finanzordnung vom 20.06.2015 abgelöst.

Sie trat mit Genehmigung vom 08.12.2016 durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Kraft.

Sachverständigenordnung

Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt nach den Vorschriften der Handwerksordnung Sachverständige.

Näheres regelt die Sachverständigenordnung.

Mustersatzungen

Handwerksinnungen und Kreishandwerkerschaften sind auf der Grundlage einer Satzung tätig. Die Rechtsaufsicht üben die Handwerkskammern aus, die auch die Satzungen von Handwerksinnungen und Kreishandwerkerschaften genehmigen.

alle Rechtsgrundlagen im Überblick

Gesamtüberblick

Mitgliedsbeitrag

Gebühren

Sachverständige

Ausbildungsregelungen

Überbetriebliche Lehrunterweisung (ÜLU)

Prüfungen

Verfahrensregelungen

Verfahrensordnung des Ausschusses zur Schlichtung von Lehrlingsstreitigkeiten

Regelung für das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit (Validierungsverfahren)

Amtliche Bekanntmachungen