shutterstock-C-jannoon028

Geprüfte/-r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung

Mit der Prüfung zum "Geprüften Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung" bzw. zur "Geprüften Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung" untermauern Sie Ihre kaufmännischen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse.

Eine bestandene Fortbildungsprüfung „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung“ befreit vom Teil III der Meisterprüfung.

  • Zulassung und Anmeldung

    Zulassung und Anmeldung

    Um an der Prüfung "Geprüfte-/r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung" teilnehmen zu können, müssen Sie zwei Voraussetzungen erfüllen:

    Sie benötigen eine Zulassung für die Prüfung und Sie müssen sich schriftlich anmelden.

    Bitte reichen Sie daher rechtzeitig vor der Prüfung Ihren Zulassungsantrag mit den entsprechenden Nachweisen und Ihre Prüfungsanmeldung ein.

    Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie folgende Bedingungen vorweisen können:

    • eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf oder
    • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis.

    Abweichend davon gibt es weitere Möglichkeiten für Sie, zur Prüfung zugelassen zu werden. Wir beraten Sie dazu gern.

  • Inhalt und Ablauf

    Inhalt und Ablauf

    Für Prüfungen vor dem 27. September 2024 gilt:

    Die Prüfung erstreckt sich über zwei Tage und findet in der Regel an einem Freitag und Samstag statt.

    Sie erfolgt schriftlich und am PC in den folgenden vier Handlungsbereichen und dauert in jedem Handlungsbereich 120 Minuten:

    • Handlungsbereich 1: Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
    • Handlungsbereich 2: Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
    • Handlungsbereich 3: Unternehmensführungsstrategien entwickeln
    • Handlungsbereich 4: Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen

    Der Handlungsbereich 4 wird freitags am Computer, die restlichen Handlungsbereiche samstags schriftlich geprüft.

    Für Prüfungen ab dem 27. September 2024 gilt:

    Die Prüfung erstreckt sich über zwei Tage und findet in der Regel an einem Freitag und Samstag statt.

    Sie erfolgt schriftlichin den folgenden vier Handlungsbereichen und dauert in jedem Handlungsbereich 120 Minuten:

    • Handlungsbereich 1: Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
    • Handlungsbereich 2: Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
    • Handlungsbereich 3: Unternehmensführungsstrategien entwickeln
    • Handlungsbereich 4: Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen

    Der Handlungsbereich 1 und der Handlungsbereich 2 werden freitags schriftlich geprüft.

    Der Handlungsbereich 3 und der Handlungsbereich 4 werden samstags schriftlich geprüft.


    Generell gilt:

    Alle wichtigen Informationen senden wir Ihnen natürlich mit Ihrer Prüfungseinladung.

    Bei bestandener Prüfung erhalten Sie zwei Zeugnisse als Nachweis Ihrer Kenntnisse.

  • Termine

    Termine

    Die Prüfung findet in der Regel an zwei Tagen statt (freitags und samstags).

    Wenn Sie die Prüfung ohne Besuch eines Lehrganges bei uns absolvieren möchten, muss Ihre Prüfungsanmeldung  10 Wochen vor dem gewünschten Termin bei uns vorliegen.

    Aktuelle Prüfungstermine erfragen Sie bitte unter dem angegebenen Kontakt.  Wir bitten um Ihr Verständnis und beraten Sie dazu gern für den konkreten Fall.

  • Kosten

    Kosten

    Derzeit beträgt die Prüfungsgebühr für die Fortbildungsprüfung  "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung" 215 €.

    Sie richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Chemnitz.

    Prüfungsgebühren sind förderfähig. Wir beraten Sie dazu gern.