Organisatorische und rechtliche Betrachtung von Mitarbeiterversorgungskonzepten (unter Berücksichtigung des zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes ab 1.1.2026)

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Ein wesentlicher Baustein zur Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung stellen betriebliche Versorgungssysteme dar. Die ältesten betrieblichen Versorgungssysteme reichen über 200 Jahre zurück und sind damit älter als unser gesetzliches Sozialversicherungssystem. An Dynamik haben diese durch gesetzliche Änderungen und durch Entscheidungen der Rechtsprechung sowie durch veränderte Anforderungen an die Systeme durch deren Nutzer, allen voran natürlich die Unternehmen, allerdings nicht verloren. Gerade die letzten Jahre waren geprägt von Veränderungen. Auf der einen Seite durch die gesetzlichen Anforderungen für die Unternehmen sowie veränderte Rahmenbedingungen durch die Rechtsprechung und auf der anderen Seite durch die Notwendigkeit der Implementierung dieses Bausteins im Unternehmen für die Mitarbeiter ist es wichtig die Grundlagen dieser Systeme zu kennen. Nur dadurch können Entwicklungen leicht erkannt und entsprechende Umsetzungsstrategien bewertet werden.
Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen der Versorgungssysteme im Bereich des Arbeits-, Steuer-, Sozialversicherungs-, Insolvenz- und Versicherungsvertragsrechts erläutert und entsprechend strukturiert sowie angrenzende Rechtsgebiete besprochen, um eine haftungssichere Umsetzung im Unternehmen zu ermöglichen. Im Weiteren werden organisatorische Hinweise gegeben, die eine kosteneffiziente Durchführung gewährleisten.

Zielgruppe

Geschäftsführer, Inhaber von Unternehmen, Prokuristen, Mitarbeiter von Personalabteilungen oder Buchhaltungen

Inhalte

­ Aufbau und Rechtsgebiete der betrieblichen Altersversorgung
­ Arbeitsrecht: Wesentliche aktuelle und geplante Gesetzesänderungen sowie wichtige Entscheidungen der Gerichte und aktuelle Praxisfragen (z. B. Öffnung des Sozialpartnermodells,  Informationspflichten des Arbeitgebers inkl. Änderungen zu den Änderungen durch das Nachweisgesetz, Beitragsgarantien und Haftung des Arbeitgebers, Auswirkungen von Zahlungsausfällen bei Versorgungsträgern, Ausweitung der reinen Beitragszusage, Opting-Out, Flexibilität bei Teilrenten, Lockerung der Abfindungsmöglichkeiten und somit weitere Möglichkeiten zur Abfindung von Kleinstanwartschaften)
­ Steuerrecht: Wesentliche aktuelle und geplante Gesetzesänderungen sowie wichtige Entscheidungen der Gerichte und aktuelle Praxisfragen (z. B. Ausbau der staatlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung durch § 100 EStG, vermögenswirksame Leistungen versus betriebliche Altersversorgung, Neuregelung bei Ausfallzeiten (z. B. Elternzeit), Erhöhung der Höchstgrenze der steuerlichen Förderung und Dynamisierung der einschlägigen Einkommensgrenze)
­ Sozialversicherungsrecht: Wesentliche aktuelle und geplante Gesetzesänderungen sowie wichtige Entscheidungen der Gerichte und aktuelle Praxisfragen (z. B. Wechselwirkungen zwischen Grundrente und betrieblicher Altersversorgung, Gestaltungen der betrieblichen Altersversorgung zur Ausnutzung der Freigrenzen, Freibeträge und Förderhöchstbeiträge in der Sozialversicherung, Entgeltumwandlung und Mindestlohn)
- Übergreifende Themen: Modernisierung der Kapitalanlagen, Wechsel des Durchführungswegs im laufenden Dienstverhältnis
- Leitfäden zur möglichen Umsetzung und Handlungsempfehlungen für die Praxis unter Beachtung der aktuellen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Dokumentationspflichten

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der Handwerkskammer Chemnitz

Kurs-Termine

Vollzeit - 5. März 2026 in Chemnitz

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Es sind noch Plätze verfügbar.

Bemerkung

donnerstags, 8.00 - 15.00 Uhr

Dauer

8 Unterrichtseinheiten

Termin

5. März 2026

Ort

Bildungs- und Technologiezentrum Chemnitz
Limbacher Straße 195
09116 Chemnitz

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Gebühr

230,00 €

Kontakt

Jana Gaudich
Weiterbildung
Tel. 0371 5364-185
Fax 0371 5364-516
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