Wiki: Kredit

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Kreditgeber sind die Hausbank und die Förderbanken des Landes (Sächsische Aufbaubank –Förderbank -) und des Bundes (KfW - Mittelstandsbank). Fremdmittel wie Hausbankdarlehen und öffentliche Fördermittel sind im Regelfall “banküblich“ abzusichern. Dies bedeutet, in der Mehrheit der Fälle ist das gesamte Privatvermögen als eigene Sicherungsmöglichkeit einzusetzen. Eine Risikobeschränkung gegenüber dem Geldinstitut ist kaum möglich. Im Falle fehlender Sicherheiten besteht die Möglichkeit bei der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH einen Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu stellen.