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Informationen zum Prüfungsinhalt und Prüfungsablauf der Meisterprüfung

Die Meisterprüfung besteht aus 4 einzelnen Teilen. Jeder Teil ist in sich geschlossen und muss einzeln absolviert werden.
Die Reihenfolge der Absolvierung ist jedoch nicht vorgegeben und kann selbst festgelegt werden.

Beachten Sie bitte, dass für die Teile III und IV jeweils eine vergleichbare Fortbildungsprüfung an der Handwerkskammer Chemnitz absolviert werden kann.

Nachfolgend finden Sie Informationen für die Teile I bis IV .

Teil I - Prüfung der fachpraktischen Kenntnisse

Der Prüfling muss nachweisen, dass er wesentliche Tätigkeiten seines Handwerks meisterhaft verrichten kann.

Die fachlichen Inhalte der Prüfung im Teil I sind in der Verordnung über die Meisterprüfung im jeweiligen Handwerk geregelt. Eine Übersicht von ausgewählten Verordnungen finden Sie auf unserer Informationsseite der Verordnungen über die Meisterprüfungen.

Bei der Prüfung im Teil I können verschieden Arten von Prüfungsmethoden zum Einsatz kommen. Dies kann das traditionelle Meisterstück in Form einer Meisterprüfungsprojektarbeit mit einem Fachgespräch sein. Aber auch sind eine Situationsaufgabe/n oder Arbeitsprobe/n denkbar. Diese Methoden werden je nach Verordnung miteinander kombiniert.

Teil II - Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse

Der Prüfling muss nachweisen, dass er die erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse besitzt.

Die fachlichen Inhalte der Prüfung im Teil II sind wie im Teil I in der Verordnung über die Meisterprüfung im jeweiligen Handwerk geregelt. Eine Übersicht von ausgewählten Verordnungen finden Sie auf unserer Informationsseite der Verordnungen über die Meisterprüfungen.

Die Prüfung im Teil II wird in der Regel schriftlich durchgeführt. An meist zwei Tagen werden die Prüfungen in mehreren Handlungsfeldern (Prüfungsfächer) abgenommen. Im Anschluss bewertet der Meisterprüfungsausschuss die schriftlichen Arbeiten. Er entscheidet danach, ob noch eine mündliche Ergänzungsprüfung erforderlich ist.

 

Teil III - Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse

Der Prüfling muss nachweisen, dass er die  erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse besitzt.

Ziel ist es, die Kenntnisse zur Führung eines Unternehmens zu prüfen. Diese Prüfung ist vom jeweiligen Gewerk losgelöst. Die Inhalte der Prüfung sind in der "Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung (AMVO)" festgeschrieben, welche im Übrigen auch den Teil IV regelt.

Bitte beachten Sie:

Die Handwerkskammer Chemnitz bietet für den Teil III die vergleichbare Fortbildungsprüfung  "Geprüfte/-er Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung" an.

Teil IV - Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Der Prüfling muss nachweisen, dass er die  erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse besitzt.

Ziel ist es, die Grundlagen und das Wissen für die Ausbildung von Lehrlingen zu prüfen. Diese Prüfung ist vom jeweiligen Gewerk losgelöst. Die Inhalte der Prüfung sind in der "Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung (AMVO)" festgeschrieben, welche im Übrigen auch den Teil III regelt.

Bitte beachten Sie:

Die Handwerkskammer Chemnitz bietet für den Teil IV die vergleichbare Fortbildungsprüfung  "Ausbildereignungsprüfung" an.