Das Bild zeigt einen Konferenztisch auf dem einzelne Papierunterlagen mit Grafiken und Text liegen. Im Fokus des Bildes ist ein Kugelschreiber in Nahaufnahme, im Hintergrund sind verschwommen die Konturen eines Computers und von Stühlen erkennbar.
Header-shutterstock-C-Indypendenz

Ein (technisch) optimal ausgestalteter Arbeitsplatz, der den Stärken und Fähigkeiten des Mitarbeiters entspricht, schafft und erhält leistungsfähige und motivierte Fachkräfte!

Schwerbehinderte Menschen haben, unter Berücksichtigung der Behinderung und ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung, gegenüber ihrem Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruch auf:

  • Eine Beschäftigung, bei der Sie Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können,
  • eine behindertengerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit (hierbei sind Teilzeitarbeitsplätze zu fördern),
  • Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen.

Die Rehabilitationsträger (wie die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherungen) und/oder das Integrationsamt können die Arbeitgeber bei der Durchführung entsprechender Maßnahmen finanziell und durch technische Beratung (technische Beratungsdienste) unterstützen. Dabei stehen individuelle, wirtschaftliche und nachhaltige Lösungen sowie die dauerhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Fokus.

Beispiele für die Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes:

  • Spezielle Möbel, Stühle, automatisch höhenverstellbare Tische
  • Hebewerkzeuge
  • Vorrichtungen an Maschinen
  • Computer, spezielle Tastaturen und Software für sehbehinderte und blinde Menschen
  • Barrierefreie Zugänge wie Rampen, Aufzüge, barrierefreie Toiletten etc.