Wiki: Mindestlohn Maler und Lackierer

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  Ungelernte/ML 1 Gelernte/ML 2
ab 01.05.2023 12,50 Euro 14,50 Euro
ab 01.04.2024 13,00 Euro 15,00 Euro

 

Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) sind Arbeitnehmer, die für das Maler- und Lackiererhandwerk oder ein anderes Handwerk einschlägige handwerkliche Tätigkeiten, ausführen. Ungelernte Arbeitnehmer arbeiten unter Aufsicht und Anleitung (insbesondere von Gesellen bzw. Vorarbeitern) und führen einfache Hilfstätigkeiten aus.

Arbeitnehmer, die über einen Gesellenbrief im Maler- und Lackiererhandwerk (oder einen vergleichbaren Abschluss) verfügen, sind immer gelernte Arbeitnehmer (Gesellen), unabhängig davon welche Tätigkeiten sie ausführen.

Die Allgemeinverbindlichkeit beginnt am 01.05.2023 und endet am 31.03.2025.

Die Mindestlöhne gelten nicht für Fahrzeug- und Metalllackierer, die in stationären Werkstätten arbeiten.