Wiki: Mindestlohn Dachdecker

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Geltungsbereich          ab                 Mindestlohn 1*             Mindestlohn 2**
             
Bundesgebiet      01.02.2020      12,40 €      13,60 €
    01.01.2021   12,60 €   14,10 €
    01.01.2022   13,00 €   14,50 €
    01.01.2023   13,30 €   14,80 €
    01.01.2024   13,90 €   15,60 €
    01.01.2025   14,35 €   16,00 €

 

Die 12. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk tritt am 01.03.2024 in Kraft und am 31.12.2025 außer Kraft.

 

*Ungelernte Arbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die überwiegend Hilfs- und Vorbereitungstätigkeiten ausführen. Hierzu gehören das Anreichen von Materialien sowie das Ein- und Ausräumen und das Reinigen von Baustellen.

**Gelernte Arbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die überwiegend fachlich qualifizierte Arbeiten des Dachdeckerhandwerks ausführen. Arbeitnehmer, die über
a) den Gesellenbrief im Dachdeckerhandwerk, Zimmerer- oder Klempnerhandwerk,
b) einen diesem gleichgestellten staatlich anerkannten inländischen oder ausländischen Berufsabschluss bzw. einen entsprechenden Nachweis, der zur Ausführung von Dachdeckerarbeiten qualifiziert, verfügen, haben Anspruch auf den Mindestlohn 2.