Wiki: Mindestlohn Gebäudereiniger

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Geltungsbereich

ab

Lohngruppe 1   Lohngruppe 6
                                     

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen,
Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein

01.01.2018

01.01.2019

01.01.2020

01.12.2020 

10,30 €

10,56 €

10,80 €

10,80 €

13,55 €

13,82 €

14,10 €

14,10 €
    

Brandenburg,Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Thüringen

01.01.2018

01.01.2019

01.01.2020

01.12.2020

9,55 €

10,05 €

10,55 €

10,80 €

12,18 €

12,83 €

13,50 €

14,10 €

          
bundeseinheitlich

01.01.2021

01.01.2022

01.10.2022

01.01.2024

11,11 €

11,55 €

13,00 €

13,50 €

14,45 €

14,81 €

16,20 €

16,70 €

Lohngruppe 1: Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen sowie Winterdienst
Lohngruppe 6: Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten

Der Anspruch auf den Mindestlohn der Lohngruppe 1 steht auch den Arbeitnehmern mindestens zu, die gemäß des Rahmentarifvertrags Gebäudereinigung in der jeweils gültigen Fassung aufgrund ihrer Tätigkeiten in die Lohngruppen 2, 3 oder 4, der Anspruch auf den Mindestlohn der Lohngruppe 6 auch denjenigen Arbeitnehmern, die gemäß Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung in der jeweils gültigen Fassung aufgrund ihrer Tätigkeiten in die Lohngruppen 7 oder höher, einzugruppieren sind. Höhere Lohnansprüche aufgrund anderer Tarifverträge, betrieblicher oder einzelvertraglicher Vereinbarungen bleiben im Übrigen unberührt.

Die 9. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung tritt am 01.10.2022 in Kraft und am 31.12.2024 außer Kraft.